Inhaltsverzeichnis : C. L. Stengel's Beiträge zur Kenntniß der Justizverfassung und juristischen Literatur in den preussischen Staaten (Bd. 16 (1803))

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Endlich  sind  ad  Grav.  6.  der  Bekl.  die  Kosten -
  erster  Jnstanz  gegen  einander  aufgehoben
worden,  da  die  Kl.  in  plus  petitione  versirt,  indem -
  ihnen  der  verlangte  öffentliche  Verkauf  des
ganzen  Nachlasses  aberkannt  worden,  da  ferne  r
Declaratoria  erfolgt  ist,  die  zum  Theil  eine  Aenderung -
  des  Urtheils  war,  die  Sache  aber  endlich -
  in  streitigen  Rechtsfragen  beruhet.  Aus  gleichen -
  Gründen,  und  wegen  der  in  Ansehung  des
nachgelassenen  Separati  erfolgten  Reformatoriae
sind  auch  die  Kosten  dieser  Jnstanz  kompensirt
worden.
Jm  Revisorio  wurde  unter  dem  11ten  Febr.
1793  erkannt:
daß  Sententiae  a  quibus  und  resp.  contra
quam  vom  9ten  Mai  1791  und  4ten  Jun.
1792  zu  bestätigen,  und  die  Kosten  dieser
Jnstanz  gegen  einander  aufzuheben,  jedoch
die  Kl.,  da  sie  sich  bei  der  zu  ihrem  Vortheil
ergangenen  Reformatoria  in  Appellatorio
nicht  beruhiget,  20  Rthlr.  Succumbenzge=  =der -
  zu  erlegen  gehalten.
V.  R.  W.
v.  Reck.
Max-Planck-Institut  für
eur
            
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