Metadata : Ziegler, Johann Friedrich: Ueber Gewerbefreiheit und deren Folgen

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zog,  den  er  daraus  hätte  ziehen  können,  ja  daß  es
manchen  sogar  schädlich  wurde,  lag  nicht  in  der  Einrichtung ¬
  selbst,  sondern  in  dem  Misbrauch  derselben,
welcher  die  höchsten  Vorteile  in  Nachteile  verwandeln
kann.  Diesen  möglichen  Misbrauch  hatte  man  vorausgesehen -
  und  deshalb  die  Anfertigung  eines
Meisterstücks,  zum  Erweis  der  guten  Anwendung
und  Benützung  der  Gesellen=  und  Wanderjahre,  neben
den,  früherhin  nicht  gewöhnlichen,  aber  auch  nicht  immer ¬
  zuverlässigen  Zeugnissen,  denjenigen  zur  Pflicht
gemacht,  welche  das  Meisterrecht  zu  erlangen  strebten.
Gegen  dieses  zur  Beförderung  einer  höchst  möglichen =
  Vervollkommnerung  des  Gewerksbetriebes,  vorgeschriebene ¬
  Mittel  hat  man  sehr  häufig  geeifert  und
es  als  eine  unnatürliche  Bedrückung  und  als  eine
Beschränkung  des  freien  Willens  des  Gewerbetreibenden ¬
  angesehen,  und  doch  giebt  es,  auch  außer  dem
Zunftverbande,  noch  heute  keine  Verbindung  unter
einzelnen  Persdnen,  keine  gesellschaftlichen  Vereine,  sie
mögen  Hülfsleistungen,  Unterhaltung,  Belehrung,  Bequemlichkeit -
  oder  Sicherheit  zum  Zweck  haben,  wo
nicht  vorher  ein  Nachweis  der  dazu  erforderlichen
Kenntnisse,  Fähigkeiten  und  sonst  nöthigen  Eigenschaften =
  von  Seiten  desjenigen,  welcher  die  Verbindung
sucht,  verlangt  würde.  Es  erstreckt  sich  dies  bis  auf
die  geringsten  Dienste  bei  einem  Individuo:  ein  Pferdeoder =
  Schäferknecht,  ein  Jäger,  Diener  oder  eine  Köchin,
muß,  wie  jede  andere,  sich  zu  Dienstleistungen  verpflichtende ¬
  Person,  ihre  Qualifikation  zu  dem  Geschäfte
            
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