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zog, den er daraus hätte ziehen können, ja daß es
manchen sogar schädlich wurde, lag nicht in der Einrichtung ¬
selbst, sondern in dem Misbrauch derselben,
welcher die höchsten Vorteile in Nachteile verwandeln
kann. Diesen möglichen Misbrauch hatte man vorausgesehen -
und deshalb die Anfertigung eines
Meisterstücks, zum Erweis der guten Anwendung
und Benützung der Gesellen= und Wanderjahre, neben
den, früherhin nicht gewöhnlichen, aber auch nicht immer ¬
zuverlässigen Zeugnissen, denjenigen zur Pflicht
gemacht, welche das Meisterrecht zu erlangen strebten.
Gegen dieses zur Beförderung einer höchst möglichen =
Vervollkommnerung des Gewerksbetriebes, vorgeschriebene ¬
Mittel hat man sehr häufig geeifert und
es als eine unnatürliche Bedrückung und als eine
Beschränkung des freien Willens des Gewerbetreibenden ¬
angesehen, und doch giebt es, auch außer dem
Zunftverbande, noch heute keine Verbindung unter
einzelnen Persdnen, keine gesellschaftlichen Vereine, sie
mögen Hülfsleistungen, Unterhaltung, Belehrung, Bequemlichkeit -
oder Sicherheit zum Zweck haben, wo
nicht vorher ein Nachweis der dazu erforderlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und sonst nöthigen Eigenschaften =
von Seiten desjenigen, welcher die Verbindung
sucht, verlangt würde. Es erstreckt sich dies bis auf
die geringsten Dienste bei einem Individuo: ein Pferdeoder =
Schäferknecht, ein Jäger, Diener oder eine Köchin,
muß, wie jede andere, sich zu Dienstleistungen verpflichtende ¬
Person, ihre Qualifikation zu dem Geschäfte