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S., wegen Anfertigung und Verbreitung von Pasquillen,
und Theilnahme daran, 3) wider E. wegen Verletzung
der geleisteten Bürgschaft, Erschwerung des Ausmittelns
der Pasquillanten und wahrscheinlicher Absicht, einen
derselben dem Gericht zu entziehen, wegen gewaltsamer
Widersetzlichkeit gegen die Behörde in Schlagen der
Militairwache, und wegen Beleidigung des Rathsherrn
St. in seinem Amte, und endlich 4) hat der Magistrat
Ersatz der durch die Aufnahme des Landgerichts in der
Stadt W. während der Untersuchung veranlaßten Unkosten -
beantragt;
des Apothekergehülfen R., 1) über schmähende -
Aeußerungen des Rathsherrn St. bei Durchsuchung -
seiner Sachen, der ihn einen Taugenichts genannt, -
den sein Principal wegjagen müsse, und dessen
bereitete Arznei er nicht gebrauchen werde; 2) über die
Inhaftirung und Belastung mit Ketten, in welchem Zustande -
er unter großem Zulauf in die Stadt gebracht,
und vom Rathsherrn St., dem Rathsherrn N. und dem
Etappen=Commandeur nach dem Gefängnisse gebracht
worden, wobei St. geäußert, dies sei für einen solchen
Menschenschänder noch lange nicht genug, 3) über die
Einkerkerung in ein Criminalgefängniß, wo ein Mörder
gesessen hatte, und andere Verbrecher noch säßen; 4) über
harte Behandlung während der Haft, da man ihm das
von E. gesendete Bettzeug entzogen, das Trinkwasser in
einem unsaubern Geschirr gereicht, die verordneten Medicamente -
nicht in Gläsern ihm wollen zukommen lassen,
und ein übelriechendes Nachtgeschirr ins Zimmer gestellt,
und darin über Nacht stehen lassen, auch ungeachtet
von E. angebotener Bürgschaft und von ihm verheißener
juratorischen Caution 16 Tage im Kerker gehalten, worauf
denn, weil er seine Anstellung in der E—schen Apotheke
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