Volltext : Institutionen (1)

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576  I.Buch.  Vorauss.  d.  Privatr.  III.  K.  Rechte.  II.  Absch.  Subjective.
wohl -
  principalis
2),  wodurch  also  nicht  etwa  der  Gegensatz  zu
der  subsidiaria  actio,  d.  h.  der  gegen  einen  bloß  subsidiarisch
Verpflichteten"3),  bezeichnet  wird.  Mit  dem  Kunstausdruck  adjecticiae ¬
  qualitatis  wollen  die  Neueren  persönliche  Klagen  bezeichnen, ¬
  welche  wegen  eines  besonderen  (durch  Hinzufügung
zum  Namen  der  Klage  anzudeutenden)  Rechtsverhältnisses  zwischen ¬
  einer  anderen  Person  und  dem  das  Schuldverhältniß  Begründenden
  gegen  jene  gerichtet  werden*).
4.  Auf  die  Form,  auf  welche  auch  die  bisher  angeführten ¬
  Eintheilungen  der  Klagen  von  Einfluß  sind,  wie  sich  in
der  Bezeichnung  der  directae  actiones  als  vulgares  (Rote  17.)
ausspricht,  daß  in  der  demonstratio  der  gewöhnliche  Name
45),  der
des  Rechtsverhältnisses,  aus  welchem  geklagt  wurde
utiles  als  fcticiae,  daß  die  fingierte  Voraussetzung  in  der  Formel ¬
  ausgedrückt  war  ")  u.  s.  w.,  beziehen  sich  die  Ausdrücke
venditio,  locatio  conductio,  ist  jeder
Kauf  oder  Verkauf  verklagt,  so  heißt
Contrahent  Debitor  und  Creditor  zudie =
  veuditi  oder  empti  quod  iussu
gleich,  aber  jeder  auf  eine  andere  Lei(nämlich ¬
  pätris  dominive  filiusfam.
servusve  emit  vendiditve)  Ebenso
stung,  und  kann  daher  Kläger  oder
Beklagter  wegen  des  wesentlichen  Condie =
  Klagen  wegen  Schuldverhältnissen  20
tractsinhalts  sein;  der  Käufer  z.  B.
eines  Peculieninhabers,  wegen  Verkann =
  empti  klagen,  venditi  verklagt
wendung  in  unser  Vermögen,  gege
werden;  die  ex  empto  actio  ist  so
einen  Handelsherrn  wegen  Contracten
gut  directa,  wie  die  ex  vendito,
seines  Factors,  gegen  einen  Schiffsaber =
  jene  immer  nur  gegen  den  Verbefrachter ¬
  wegen  Contracten,  des  25
käufer,  diese  gegen  den  Käufer.  Bei
Schiffsführers  :  de  peculio,  de  in
der  socielas  hingegen  sind  die  Anrem ¬
  verso,  institoria  ;  exercitoria
sprüche  der  Contrahenten  zwar  auch
actiones.  Von  der  letztren  sagt  Paul.
gegenseitig,  aber  auf  gleiche  Leistung
L.  5.  §.1.  i.f  D.  de  exerc.  a.  XIV.1.
gerichtet,  daher  hat  jeder  socius  gedicto ¬
  non  transfertur  actio,  sed  30
gen  den  andern  dieselbe  Klage  und
adiciturt,  d.  h.  der  Gläubiger  muß
o
die  pro  socio  actio  ist  utrimque
nicht  gegen  den  Geschäftsherrn  klagen,
oder  ab  utraque  parte  directa.
so  daß  das  Edict  von  den  eigentlichen
Vgl.  z.  B  §.  2.  1.  de  poena  temere
Contrahenten  auf  jenen  die  Kläge
litigantium  IV.  16.
übertruge;  es  fügt  vielmehr  electiv  35
42)  Paul.  L.  17.  §.  1.  D.  commod.
das  Klagerecht  gegen  jenen  hinzu
XIII.  6.Contrari  commodati
Paulus  frägt  also  keine  Schüld  an
actio  etiam  sine  principali  moder -
  Erfindung  des  auf  seine  Aeußeveri ¬
  potest,  sicut  et  ceterae  quae
rung  gegründeten  neuen  Kunstausdrucks.
dicuntur  contrariae?.
45)  So  das  vendidit,  deposait  40
43)  §.  2.  I.  de  satisdi  tutor.  I.  24.
beij.  Gat.  IV.  40.
L.  1.  pr.  D.  de  mag.  conv.  XXVII.8..
46)  So.  die  condicionellen  Satze  si
Wird  z.  B.  der  Vater  oder  Herr
...heres  esset',  si  anno  possedisa) ¬

aus  dem,  auf  seinen  Befehl  vom  Hausset, =
  si  civis  Rôm.  esset'  u.  dgl.  bei
kinde  oder  Sclaven  abgeschloßenen
Gai.  IV.  34.  sqq.
.
..
            
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