Object : Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 14 = Jg. 1830, Bd. 1 = H. 27/28 (1830))

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gesteht  es  selbst  ein,  daß  er  nach  jener  geworfen  und  sie
an  den  Kopf  getroffen  habe.  Zwei  Zeugen,  welche  gegenwärtig -
  gewesen,  stimmen  damit  überein  und  bekunden -
  auch,  daß  es  ein  Stein  gewesen,  mit  welchem  er
geworfen  habe.  —  Eben  so  gewiß  ist  es,  daß  Jnculpat
absichtlich  nach  der  M.  geworfen  habe;  zweifelhafter
aber,  ob  er  hierbei  die  feindselige  Absicht  zu  tödten  oder
zu  beschädigen  gehabt  habe,  welches  Denunciat  durchaus -
  läugnet.
Nach  dem  A.  L.  R.  Th.  II.  Tit.  20.  §.  27.  wird
bei  einem  Verbrechen  der  dolus  dann  präsumirt,  wenn
die  Handlung  so  beschaffen  ist,  daß  daraus  der  gesetzwidrige -
  Erfolg  nach  der  allgemeinen,  oder  dem  Handelnden -
  besonders  bekannten,  natürlichen  Ordnung  der  Dinge, -
  nothwendig  entstehen  mußte.
Es  bedarf  keiner  Ausführung,  daß  die  Handlung
des  Denuncirten,  indem  er  nach  der  M.  mit  einem
Steine  warf,  nicht  von  der  Art  war,  daß  der  Tod  oder
auch  nur  eine  Beschädigung  der  Verstorbenen  daraus
nothwendig  folgen  mußte.  —  Daher  ist  es  auch  einleuchtend, -
  daß  aus  dessen  Handlung  allein  gesetzlich  nicht
auf  den  bösen  Vorsatz  geschlossen  werden  kann;  vielmehr -
  kommt  es  auf  eine  Erörterung  der  Umstände  an,
unter  welchen  das  Verbrechen  begangen  ist,  um  die  dabei -
  zum  Grunde  liegende  Absicht  beurtheilen  zu  können.
JInculpat  hatte  mit  der  M.  gescherzt  und  durch
eine  Unwahrheit,  die  er  ihr  gesagt,  veranlaßt,  daß  sie
sich  einen  unnöthigen  Weg  gemacht.  Als  er  nachher
bei  ihr  vorbeiging,  erlaubte  er  sich  eine  Unanständigkeit,
die  nach  seiner  Angabe  jedoch  absichtslos  gewesen  ist.
Hierdurch  aufgebracht,  warf  die  Verstorbene  nach  ihm
mit  der  Schippe  und  schlug  ihn  mit  dem  Stiel  dersel¬Vorage -

Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut  für
u  Berlin
            
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