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risches Gerede zu halten, und die Gefahr ist groß, daß er in den
Schoß der alleinseligmachenden Socialdemokratie zurückkehrt.
Was aber die Anschauung selbst angeht, wonach die Arbeit
als eine Waare betrachtet wird, so habe ich wohl eingehender und
nachdrücklicher als irgend ein Anderer die Eigenthümlichkeiten hervorgehoben!s), ¬
durch welche die Waare Arbeit von anderen Waaren
sich unterscheidet. Trotzdem aber konnte ich der Thatsache nicht
die Anerkennung versagen, daß der heutigen Erwerbsordnung die
Auffassung der Arbeit als einer Waare wirklich zu Grunde liegt.
Auch bin ich außer Stande, in dieser Auffassung etwas für den
Arbeiter Entehrendes zu sehen. Ist es doch eine Verleumdung,
wenn man behauptet, die heutige Wirthschaftsordnung behandle die
Arbeitskraft, d. h. den Arbeiter selbst, insofern er seine Fähigkeiten ¬
wirthschaftlich verwerthet, als eine Waare. Als Waare wird
von ihr nicht die Arbeitskraft, sondern deren Nutzung, die Arbeit, ¬
betrachtet. Und keineswegs liegt hierin ein Unglück. Ganz
im Gegentheil: in der wirthschaftlichen Entwickelung von der Zeit
an, wo dem Arbeiter als Sklaven keinerlei Verfügung über die
Nutzung seiner Arbeitskraft zustand, durch die verschiedenen Stadien
hindurch, von denen jedes spätere den Wegfall einer Beschränkung
seiner Verfügungsfreiheit über dieselbe brachte, bis zu dem Augenblick, ¬
wo auch keine Lohntaxe mehr den Werth dieser Nutzung
bestimmte und kein Coalitionsverbot mehr verhinderte ihren Werth
möglichst geltend zu machen, mit anderen Worten in der wirthschaftlichen ¬
Entwicklung des Arbeiters aus dem Sklaven zum
Waarenverkäuser und Unternehmer, der wie andere Unternehmer
eine Waare für eigenen Verdienst und Gewinn zu Markt bringt
und einen ihrem concreten Gebrauchswerth entsprechenden Preis
dafür erhält, besteht die Entwickelung der großen Masse des
Volkes von der Unfreiheit zur persönlichen Freiheit. In der Anerkennung ¬
der Nutzung der Arbeitskraft, der Arbeit, als eine
Waare wie andere Waaren, in der Behandlung des Trägers der
Arbeitskraft, des Arbeiters, als selbständiger Unternehmer, der
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