Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (3)

297
ist  aber  gegenwärtig,  so  wie  die  Einfuhr  dieses  Artikels
gegen  Entrichtung  der  Zollgebühren  gestattet,  worüber  folgender ¬
  Tariff  besteht:
AusfuhrsEinfuhrs ¬
 ¬

Zoll
dl.
dl.
kr.
12
1  Zentner  Sporco
Pottasche
12
detto
ungarische
detto
nach  Ungarn  detto
detto
Hofkammer=Decret  vom  2.  April,  Gubernial=Currende ¬
  vom  15.  May  1822.
Der  Verkehr  mit  diesem  Artikel  im  Innern  der
Monarchie  ist  mit  Ausnahme  von  Ungarn  und  Siebenbürgen, ¬
  und  der  außerhalb  der  Zolllinie  gelegenen  Länder
zollfrey  gestattet.
Eodem  §.  2.
Die  steyermärkischen  Glasfabrikanten  wurden  mit
dem  Ansuchen  um  die  Wiedererlassung  des  AusfuhrsVerbothes ¬
  der  Pottasche,  aus  dem  Grunde  abgewiesen,
weil  im  Inlande  Pottasche  in  weit  größerer  Menge  erzeugt
wird,  als  der  einheimische  Bedarf  erfordert.
Hofkammer=Verordnung  vom  28.  May,  Gubernial=Verordnung =
  vom  6.  Juny  1823.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer