Metadaten : Fortgesetzter Anhang neuerer Verordnungen zu dem bürgerlichen Recht der k. k. oesterreichischen Armee und der Militär-Gränz-Provinzen (400)

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Formulare  Nr.  2.
Licitations  -Protokoll
über  die  beym  k.  k.  Medicamenten=Haupt=Depot  (oder
dem  k.  k.  Provinzial=Medicamenten=Depot,  oder  der  MilitärGarnisons=Apotheke =
  zu  N.,  für's  Militär=Jahr  183..  erforderlichen
  Vegetabilien.
Zur  Erzielung  der  möglichst  größten  Concurrenz  ist  diese
Licitation  sowohl  durch  die  Zeitungen  als  auch  durch  öffentliche ¬
  Anschlagzettel,  wie  die  Beylagen  erweisen,  bekannt  gemacht ¬
  und  bey  der  heute  am  N.  N.  Statt  habenden  Versteigerung ¬
  in  Gegenwart  der  Gefertigten  und  der  erschienenen
Licitanten  die  nachfolgenden  Bedingungen  deutlich  vorgelesen ¬
  und  erklärt  worden;  nähmlich:
Erstens.  Die  einzuliefernden  Vegetabilien  müssen  von
der  dießjährigen  Sammlung  seyn,  und  die  im  Frühjahre
gesammelten  Wurzeln  bis  Ende  Junius,  die  im  Spätjahre
gegrabenen  bis  Ende  December,  Blüthen  und  Kräuter  aber
bis  Ende  October  des  l.  J.  in  Nied.  Oesterr.  Gewichte,  und
zwar  die  Blüthen,  die  Rad.  angel  und  Valeriana  in  weichen ¬
  Fässern,  alle  übrigen  Vegetabilien  aber  in  Säcken  von
hanfener  Rupfenleinwand  eingeliefert  werden;  Fässer  und
Säcke  werden,  wenn  sie  von  guter  Beschaffenheit  sind,  den
Licitanten  nach  den  alljährigen  Licitations=Preisen  vergütet.
Zweytens.  Wer  zur  Licitation  zugelassen  werden  will,
muß  eine  Caution,  welche  für  die  angebothene  Quantität  in
10  Percent  entweder  nach  dem  letzten  Contractpreise,  oder
nach  der  Militär=Medicamenten=Anschaffungs=Taxe  besteht, =
  z.  B.
für  60  Ctn.  Baec.  junip.  30  fl.,  10  Ctn.  Cort.  querc...  fl.
»  50  »  Caul.  dulc.  amar.  25  fl.  u.  s.  w.
zu  Handen  der  Commission  erlegen.
Diese  10  Percent  betragende  Caution  kann  entweder  in
barem  Gelde,  wovon  jedoch  keine  Interessen  gezahlt  wer=
            
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