Neues Archiv
des
Criminalrechts.
Vierzehnten Bandes drittes Stück.
XV.
Ueber
Deutsche particuläre Strafgesetzgebung
überhaupt, ,
und den neuesten Baierischen Entwurf
insbesondere.
Von
Wächter.
In dem nunmehr bald zurückgelegten ersten Drittheile
des neunzehnten Jahrhunderts war bekanntlich Deutschland -
sehr productiv an Strafgesetzbuchs=Entwürfen,
welche theils von Einzelnen, aus eigener Bewegung
oder im Auftrage ihrer Regierungen, theils von Regierungscommissionen -
gemacht wurden. Allein ungeachtet
dieser legislativen Regsamkeit, und ungeachtet anerkannt -
wurde, wie dringlich es sey, daß endlich einmal -
den Richtern eine feste Norm für das Rechtsprechen -
gegeben werde, und man uns aus der wahren -
Willkührherrschaft einer wandelbaren und schwankenden -
Praxis, welche kaum die Gesetze vom neuesten -
Datum zu befolgen geneigt ist, reiße, ist man
N. A. XIV. 3.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin