Inhaltsverzeichnis : Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege (Bd. 2 = H.3/4 (1828))

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starken  Zweifel,  wie  unter  jeder  Voraussetzung,  eine  ungeübte -
  schwache  Mädchenhand  mit  einem  Rasirmesser  einen -
  Menschenhals  so  tief  zu  durchschneiden  im  Stande
sey,  holte  er  aus  dem  Schatz  seiner  Metaphysik  die  Lehre
von  einem  gewissen  motus  primo  primus,  welcher,  so
wie  einmal  das  Messer  nur  angesetzt  gewesen,  sogleich  in
der  Hand  zu  wirken  angefangen,  und  dieser  eine  mehr
als  gewöhnliche  Kraft  nach  einer  bestimmten  Richtung
hin  verliehen  habe.  Daß  er  alles  Denkbare,  daß  er
Wahrheit  und  Lügen  aufbot,  um  die  Denunciantin  Katharina -
  verdächtig  zu  machen,  und  ihre  Aussage,  wo
möglich,  zu  entkräften,  versteht  sich  ohnehin.  Aber  auch
die  Aussage  vieler  Zeugen,  zu  deren  Vernehmung  schon
sein  erstes  Verhör,  noch  mehr  aber  die  folgenden  häufig
Veranlassung  gegeben  hatten,  und  welche  ihn,  bezüglich
mehrer  zwar  nicht  die  That  selbst  betreffenden,  doch  mit
ihr  zusammenhängenden  Umstände,  der  offenbaren  Unwahrheit -
  in  sein  Angesicht  überführten,  waren  nur  selten
im  Stande,  ihn  wankend  zu  machen,  oder  zur  Zurücknahme -
  einer  Behauptung  zu  bewegen.  Bei  seiner  Gegenstellung -
  mit  Zeugen  ließ  er  sich  immer  sehr  deutlich  merken,
wie  er  wünsche,  daß  sie  aussagen  möchten,  und  suchte  sie
durch  Erregung  des  Mitleids  oder  der  Gefühle  der  Ehrfurcht -
  für  seinen  heiligen  Stand  zu  gewinnen,  oder  durch
angenommene  Amtswürde  und  salbungsvollen  Predigerton -
  nieder  zu  werfen,  oder  durch  treuherzig  beredte  Auseinandersetzung -
  der  vielen  Möglichkeiten,  wie  ein  Mensch,
aus  Gebrechlichkeit  des  Verstandes,  Täuschung  der  Sinne,
Schwäche  und  Untreue  des  Gedächtnisses,  offenbar  Falsches -
  mit  dem  besten  Gewissen  gleichwohl  für  wahr  halten -
  könne,  —  zu  verwirren  und  in  ihren  Aussagen  wankend -
  zu  machen.  Waren  diese  Künste,  wie  immer,  ihm
Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte
            
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