Alphabetisches Register.
(Die Zahl bedeutet die Seite.)
Abschlagsposten bei der Gebührenbemessung ¬
vom Nachlasse, 391—394.
Aargau, Behandlung der Nachlässe, 313
Abschließung von Verträgen, was hiebei
bis 318.
zu beobachten, 17.
Abfahrtsgeld, Allgemeines, 438.
Abschriften, Ausfolgung von AbhandFreizügigkeitsverträge, ¬
439—442.
lungsacten, 289.
Reservalien de observando reciproco
Absonderung des Nachlasses zu Folge
und sonstige besondere Bestimmungen
§. 812 a. b. G. B., 102—104.
442—444.
Absteigequarti
„Tod darin, welches GeAbgaben, ¬
s. Gebühren.
richt ist Abhandlungsinstanz, 74.
Abhandlung bei Bezirksgerichten geringAbweisung ¬
eines Gesuches, Gründe im
werthiger Verlassenschaften, 252—254.
Bescheide, 16.
eines nachträglich hervorgekommenen
Abweisungsgründe im Bescheide anzuNachlasses, ¬
306—308.
führen, 16.
neuerliche, wegen nachträglich hervorAbwesender ¬
Erbe, Edictalcitation, 222
gekommener letzten Willenserklärung
bis 224.
findet nicht statt, 308, 309.
Abzug an den Legaten, s. Legatsausder ¬
Verlassenschaft, s. Verlassenweis. ¬
chaftsabhandlung.
Accrescenzrecht, s. Miterben.
Abhandlungsacten bei Gericht zurück zu
Acten, s. Abhandlungsacten.
behalten, 289.
Actenwidrigkeit, offenbare, Beschwerde,
Abhandlungsinstanz, deren Bestimmung,
69 u. ff.
Actiengesellschaften, Zustellung an sie, 31.
als besonderer Personalgerichtsstand
Activen im Nachlaßausweis, 365.
70—74.
welche diese sind bei Berechnung des
welches Gericht ist diese, 74 u. ff.
zu vergebührenden Nachlasses, 386
bis 391.
der Gerichtshof, wann, 79, 80.
deren Befugnisse, 87, 88.
Activstand, reiner des Nachlasses, GegenAbhandlungspflege ¬
unterbleibt
stand der Gebühr, 386.
wegen
Mangels eines Vermögens, 128.
Ad manus, Zustellung, 31.
Abhandlungspfleger, testamentarisch beAdeliges ¬
Richteramt, 3.
stellter, 272.
Adelsfamilien, Erlöschung des Stammes,
Abhandlungsprotokoll, Formular, 252
Anzeige, 144
bis 255.
Administratoren von Stiftungen, Anzeige -
der Todesfälle, 145.
Abhörung der Zeugen einer mündlichen
397
letzten Willenserklärung, 118—125.
Adoptivkinder, Nachlaßgebühren,
401, 404.
Ablauf der Edictalfrist, Uebergabe des
erblosen Nachlasses an den Fiscus
Advokaten, Expensen, Bestimmung, 22.
220—222.
kein Zwang, 30.