fullscreen : Schneider, Albert: ¬Das schweizerische Obligationenrecht

—
—
velschen  Kinder,  Beklagte  und  Appellanten.  Gottharb  von
Höveln  hatte  nämlich  auf  Anhalten  eines  Ostfriesländers  Anthon
Hesse  die  Pferde  des  Grönen,  welche  sich  zu  Stockelsdorf  befanden, =
  mit  Arrest  belegt.  Grönen  ward  deshalb  wider  von
Höveln  bey  dem  Lübeckischen  Niedergeichte  klagbar,  welches  die
Klage  annahm,  eine  förmliche  Citation  erkannte,  auch  mit
Zustimmung  des  Raths  weiter  in  der  Sache  verfuhr.  Hiegegen =
  appellirte  von  Höveln  an  den  Reichshofrath,  bey  dem
im  Jahre  1701  Königlich  Dänischer  Seits  eine  Interventionsschrift =
  zur  Erhaltung  der  Landeshoheitsrechte  eingereicht  und
gebeten  ward:  das  Verfahren  des  Niedergerichts  für  nichtig
zu  erklären,  den  Kläger  Grönen  wegen  Evocation  eines  Holsteinischen ¬
  Unterthanen  vor  ein  fremdes  Gericht  in  die,  von
dem  Kaiser  Friedrich  II.  angedrohte,  Pön  zu  verurtheilen
und  den  Rath  zu  Lübeck  zu  injungiren,  sich  künftig  solcher
Evocationssachen  nicht  anzunehmen.
Es  ist  bereits  angeführt  worden,  daß  die  Vorsteher  der
in  Lübeck  befindlichen  milden  Stiftungen  seit  der  letzten  Hälfte
des  16ten  Jahrhunderts  mit  den,  von  ihnen  in  Holstein  belegenen ¬
  Dörfern  zu  entrichtenden  Landsteuern  in  Rückland
blieben.  Holsteinischer  Seits  hatte  man  nicht  verabsäumt,
in  der  renovirten  Schleswig=Holsteinischen  Landesmatrikel  von
1652  das  St.  Johannis=Kloster,  die  Heiligengeist=Dörfer  und
den  Kaland  zu  Lübeck  namentlich  aufzuführen  70).  Als  nun
König  Friedrich  IV.  und  Herzog  Christian  August,  in  Vormundschaft =
  des  minderjährigen  Herzogs  Carl  Friedrich,  wegen ¬
  verschiedener,  die  gemeinschaftliche  Regierung  über
prälaten  und  Ritterschaft  in  den  Herzogthümern  Schleswig
und  Holstein  angehende,  Puncte  zu  Altona  den  17ten  July
1709  einen  Receß  aufrichteten,  wurde,  um  die  gedachten  Vorsteher ¬
  zum  schuldigen  Abtrage  der  Steuern  anzuhalten,  im
A.  Artikel  des  Recesses  festgesetzt,  daß  diese  Dörfer  mit  eis0)
  Falk,  Sammlung  zur  Kunde  des  Vaterlandes,  Bd.  2.  p.  73.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer