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Den Papiermüllern, welche sich die Holländer Ma
schine anschaffen wollen, ohne etwas von den bestehenden
Werkern abzutragen, soll kein Hinderniß gelegt werden.
Eodem Artikel 13.
§. 172.
Zur Erzeugung des Papiers bestehet die nachfol
gende Ordnung:
Hofkanzley=Decret vom 15. Juny 1754.
A.
Von dem Unterschiede, Aussuchen, und der Zubereitung der
Hadern.
Es ist bekannt, daß nach den verschiedenen Gat
tungen des guten, mittleren, oder schlechten Papiers
auch die Hadern nach ihrer besseren und schlechteren Ei
genschaft müssen unterschieden werden; daß derwegen die
feineren Hadern zum Post-Papier, die schlechteren aber
zum Kanzley-, Concept, und sofort die schlechtesten zum
Fließ=Papier zu verarbeiten seyn; daher müssen die fein
sten Hadern ausgesucht, die darinnen befindlichen Nähte
aufgetrennet, oder die Hadern selbst ausgeschlossen wer
den. Die Hadern werden dann durch das Schlagen,
oder Reiben trocken geputzt. Wenn hierauf diese also ge
riebenen und ausgesuchten Hadern durch eine scharfe
Lauge wohl gebleichet werden, so ist kein Zweifel übrig,
daß daraus das schönste, feinste, weißeste Papier zube
reitet werden könne. Allein da diese Bleichung, die doch
ohne großen Kosten, auch ohne großer Bemühung ge
schehen kann, vielen Papiermachern zu fremd, unbequem,
unanständig, und mühsam zu seyn scheinen dürfte, so
kann es bey der bekannten gewöhnlichen und bequemen
Faulung bleiben, welche auf folgende Weise veranstaltet
wird: