Full text : Schnell, Samuel Ludwig: Handbuch des Civil-Processes

—  29
II.  Prozessuale  Ansprüche.
§.  4.
Haftung  nach  Streitbeginn.
Der  Umstand,  dafs  der  Prozefs  begonnen,  die  Litiskontestation ¬
  stattgefunden  hat,  bewirkt,  wie  bei  allen  Ansprüchen, -
  so  auch  bei  der  Vindication,  eine  gesteigerte  Haftung ¬
  des  Verpflichteten.  Zweck  der  gesteigerten  Haftung
ist,  dem  siegreichen  Kläger  den  Aufschub  der  Erfüllung
nicht  nachteilig  zu  machen.  In  welchem  Umfange  diese
Steigerung  bei  der  Eigentumsklage  eintritt,  unterliegt  sowohl -
  betreffs  des  Unterganges  der  Hauptsache,  als  betreffs
der  Früchte  manchem  Zweifel.  Darauf  näher  einzugehen,
schien  mir  hier  nicht  geboten,  weil  dieser  Punkt  die  Richtung ¬
  unserer  Untersuchung  nicht  direkt  berührt,  besonders
aber,  weil  ich  den  bisherigen  Darstellungen  nichts  beizufügen ¬
  habe  und  bei  dem  Quellenstande  eine  überzeugende
Lösung  nicht  für  möglich  halte.
Wichtig  ist  uns  vor  allem  die  Natur  dieses  Anspruchs.
Angeknüpft  an  den  prozessualen  Umstand  der  Litiskontestation, ¬
  an  ein  gewisses  Stadium  des  Prozefsverhältnisses,
wird  er  mit  Recht  als  ein  prozessualer  bezeichnet  und
ist  als  solcher  wesentlich  verschieden  von  den  vor  diesem
Zeitpunkte  entstehenden  Ansprüchen  aus  dem  materiellen
Rechtsverhältnisse.  Der  Umstand  tritt  klar  hervor  bei  der
römischen  Auffassung,  dafs  durch  Litiskontestation  der  ursprüngliche ¬
  Anspruch  konsumirt,  vernichtet  wird,  nur  dafs
dann  der  gesamte  Anspruch  als  eigenartiger  erscheint.
Wenn  dieser  allein  noch  vorhandene  Anspruch  mehr  ent1) -
  Die  Schwierigkeiten  betreffen  sowohl  das  Ausmafs  der  zu
ersetzenden  Früchte  als  die  Haftung  für  den  Untergang  der  Sache.
Buchka,  Einflufs  des  Prozesses  S.  239  ff.,  198  ff.  Savigny,  System
VI,  106  ff.,  177  ff.  Vangerow,  I,  §.  353  Anm.  Windscheid,  I,
§.  124  N.  6,  II,  §.  280  N.  12—15.  Wächter,  Pand.  II,  §.  143
Beil  II.
2)  Über  diese  Auffassung  der  Römer  v.  Savigny,  System  VI.
31  ff.  Keller,  Civ.-Pr.  (ad  5)  S.  284  ff.  Bekker,  Aktionen  II,  S.
177  ff.  Windscheid,  §.  124,  N.  1.
            
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