Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (3)

24tens:  diejenigen  Meister,  Hofbefreyte,  und  andere =
  Befugte,  wie  nicht  weniger  die  hiesigen  NiederlagsVerwandten, ¬
  und  bürgerlichen  Handelsleute,  welche  bisher ¬
  mit  dieser  Fabrikatur  auf  den  schon  angewohnten
Fuß  ihren  Verschleiß  nach  Ungarn  und  Siebenbürgen  gehabt, ¬
  hinfüro  weder  darin  gehemmet  seyen,  noch  den  ungarischen ¬
  und  siebenbürgischen  auch  griechischen  Kaufleuten ¬
  der  Anlaß  gegeben  werde,  sich  darum  an  andere
Orte  zu  wenden,  so  sollen  zwar  die  nach  gedachten  Königreich ¬
  Ungarn  und  Siebenbürgen  bestellende  Goldund ¬
  Silber=Fabrikaturen  nach  der  bereits  alldort  gewöhn
lich  und  eingeführten  Qualität,  einstweilen  noch  fernerhin ¬
  zu  machen  erlaubet  seyn,  demjenigen  aber,  der  solche ¬
  zu  verfertigen  hat,  obliegen,  sothane  Bestellung,  ehe
er  solch  in  Arbeit  nimmt,  bey  Unserer  N.  Oe.  Regierung
anzuzeigen,  damit  solche  in  dem  Beschau-  und  Plombirungs= ¬
  Amt  ordentlich  vorgemerket  werden  mögen,  und
wenn  die  Waren  verfertiget  sind,  solche  zur  Beschau  dahin ¬
  zu  bringen.  Würde  aber  ein  oder  anderer  Meister
hiervon  die  Anzeige  zu  thun,  oder  solche  fertige  Waren
in  dem  Amte  beschauen  zu  lassen,  unterlassen,  so  soll  er
in  die  oben  Artikel  23.  ausgesetzte  Strafe  ohne  anders
verfallen  seyn.  Uebrigens  und
25tens:  sollen  nur  allein  wie  schon  oben  Artikel  1.
gedacht  worden,  keine  andere  gold-  und  silberne  Borten,
Spitzen,  Points  d'  Espagne  und  übrige  dergleichen
Fabrikaturen  bey  dem  aufgestellten  Beschau-  und  Plombirungs-Amt ¬
  plombiret  werden,  als  diejenige,  welche
nach  Vorschrift  dieser  Ordnung  in  vollkommener  aufrechten ¬
  Qualität  verfertigter  befunden  worden;  die  Plombirung ¬
  selbst  aber  ohne  das  geringste  Entgelt-geschehen,
und  die  fertigen  Waren  alle  Tage  in  der  Woche  mit
Ausnahme  der  gebothenen  Feyertage  plombiret  werden
können.
            
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