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Jahres 1853 zu Gebote, nach dem hierüber veröffentlichten amtlichen -
Verzeichnisse 1)
In diesem Jahre wurden 406 neue Gewerbsprivilegien verliehen
und für 57 dergleichen wurde eine weitere Verlängerung bewilligt,
Gegen die Durchschnittszahl von 248 Privilegien-Verleihungen in einem
Jahre der nächst vorhergegangenen zwanzigjährigen Periode zeigt sich
demzufolge für das Jahr 1853, als das erste nach dem Erlasse des
neuen Patentgesetzes eine Zunahme von 158 Patenten, was nebst dem
fortschreitenden Aufschwunge der Industrie der Wirksamkeit der neuen
Gesetzgebung zuzuschreiben sein dürfte.
Oesterreichisches Patentgesetz.
Wir Franz Joseph der Erste
von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich
etc. etc.
Von dem Wunsche geleitet, dem Erfindungsgeiste auch in denjenigen -
Kronländern Unseres Reiches, welche bisher eines Privilegiengesetzes ¬
entbehrten, den erforderlichen Schutz angedeihen zu lassen,
und in Berücksichtigung der seit dem Patente vom 31. März 1832
gewonnenen Erfahrungen, welche manche Verbesserung und Vervollständigung ¬
der bisherigen Privilegiengesetze als nothwendig erkennen
liessen, haben nach Vernehmung Unserer Minister und Anhörung Unseres -
Reichsrathes, für den ganzen Umfang Unseres Reiches Folgendes
festzusetzen befunden:
1. Abschnitt.
Vom Gegenstande ein es ausschliessenden Privilegiums.
§. 1.
Ein ausschliessendes Privilegium kann unter den, in den nachfolgenden ¬
§§. 2, 3, 4 und 5 enthaltenen Beschränkungen auf jede neue
Entdeckung, Erfindung eder Verbesserung ertheilt werden, welche
1) Verzeichniss der im Jahre 1853 vom K K. Priviiegien-Archive einregistrirten, ¬
verliehenen, verlängerten, übertragenen und äusser Kraft getretenen ¬
ausschliessenden Privilegien. Aus der K. K Hof - und Staatsdruckerei. ¬
1854.