Object : Enunciata et Consilia Juris Unterschiedener Rechts-Gelehrten, Berühmter Facultaeten und Schöppenstühle, Uber besondere und im allgemeinen Leben vorfallende merckwürdige und dubiöse Casus ([Bd. 4 = ] St. 25/32 (1727/29))

Von  denen  Ursachen.
652
Consortem,  Cajische  Erben,  Bekl.  andern  Theils
betreffende,  nebst  vorigen  drinnen  ergangenen
Acten  zugeschicket,  und  sich  des  Rechtes  daruͤber
zu  belehren  gebeten.  Demnach  sprechen  wir  verordnete -
  Doctores  des  Churfl  Sachß.  Hofgerichts
und  Schöppen=Stuhls  zu  Wittenberg  vor  Recht
daß  Sybilla  Sempronii  N.  Tochter,  auf  vorgehend
der  Klaͤgere  Eyd  vor  Gefaͤhrte  ihr  Gewissen/  Wissenschafft -
  und  Wohlbewust,  vermittelst  Eydes  z  |  |
eröͤffnen,  und  daß  sie  von  Caja  die  libellirten  Worte -
  nicht  gehöret,  zu  schweren  schuldig.  Worauf
denn  ferner  ergehet  was  Recht  ist.  V.  R.  W.
LI.
Ob  Kinder  aus  noch  andern  /  als  in
der  Novellaii5.  C.  3  ausdrücklich  benennten -
  Ursachen  enterbet  werden
können:
§.  1.
Ntweder  die  Kinder  muͤssen  zu  Erben  eingesetzet, -
  oder  ausdruͤcklich  enterbet  werden,  es
muß  aber  die  Ursache  solcher  Enterbung  mit  ausdrücklichen -
  Worten  angezeiget,  und  von  dem  eingesetzten -
  Erben  probiret  und  bewiesen  werden,
princ.  &  5  sed  haec5.  Inst  de  Exhæred  libr.  Novell.
115.  C  3.  Gleicher  Gestalt  ist  denen  Eltern  nicht
vergönnt  ihre  Kinder  um  einer  ieden  Ursache  wi  |  |
len  zu  exhærediren,  sondern  nur  aus  denen,  welche
in  denen  Rechten  und  Gesetzen  befindl  Novell  us.
J.  dieser  Kovella  aber  werden  14.  Ursachen  erzehlet, -

—
U
Max-Planck-Institut  für
LBMV
Vorlage:
Günther  Uecker
DFC
europäische  Rechtsgeschichte
            
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