Von Hepp.
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vember 1845 ihren vom Kammerpräsidenten Braun erstatteten treff-
lichen Bericht *) ein, worin Oeffentlichkeit, Mündlichkeit und An-
klageschaft, aber ohne Geschworene, mit aller Entschiedenheit verlangt
wurde und worüber der Minister v. Könneritz (Sitzung vom 8.
Dezember 1845) die merkwürdige Erklärung abgab, daß hinsichtlich
der begehrten Oeffentlichkeit das Justizministerium zwar für die
Zulaffung einer Gerichtsbank durch Unbetheiligte sei, um damit der
Verhandlung eine größere Feierlichkeit zu geben, es aber am geeig-
netsten wäre, dazu Männer aus der Zahl der Gemeindevertreter des
Orts, wo das Gericht gehalten werde, zu wählen, in der Weise,
daß sie zwar nicht unbedingt dabei sein müßten, aber dabei sein
könnten (!!) — was ein Kammermitglied nicht unpassend eine mo-
disicirte Heimlichkeit nannte. In der hieraus folgenden Debatte
drehte sich natürlich Alles um eine wahre und volle Oeffentlichkeit, für
welche in 3 Sitzungen nicht weniger als 40 Redner mit der größ-
ten Wärme, ja mit Enthusiasmus auftraten **), so daß Ein Geist'
der Ueberzeugung, wie früher nie, die ganze Kammer beseelte. Man
ließ sich in dieser Wärme auch nicht durch die schroffen Entgegnun-
gen des Ministers v. Könne ritz abkühlen, welcher einleitungsweise
1) den Commisstonsbericht als in glühendem Enthusiasmus für die
Oeffentlichkeit abgefaßt, obgleich wenig Neues darbietend) 2) das
Hauptthema der Verhandlung während 3 Lagen als bloßen Wunsch
des Volks, im Gegensatz zu der Ansicht der Regierung) und 3) die
eingereichten (59) Petitionen als fabrikmäßig veranlaßt bezeichnet!
Das Endergebniß der Verhandlungen war großartig, indem die K.
d. A. dießmal einstimmig den Antrag ihrer Commission annahm
und darüber hinaus 26 Stimmen noch für Einführung von Ge-
schwornengerichten waren. Freilich der Minister v. Könneritz
wollte in der Oeffentlichkeit, welche die Kammer als ein rechtlich
nothwendiges Fundament des Verfahrens erkannte, nur ein Anstre-
ben nach einem politischen Rechte finden, indem er unter Anderem
*) Mitgetheilt in der Zeitschrift für Strafverfahren 1845 S. 407—422.
**) Zeitschrift a. a. O. S. 425—433, 433—449, und Jahrgang 1846
S. 84 ff. (Nöllner)