fullscreen : Deutschlands Eisenbahnen (1)

Freiwilliger  Grunderwerb.
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4)  Burkhardt:  zur  Lehre  von  den  Expropriationen,  in  der
Zeitschrift  für  Civilrecht  und  Proceß  von  Linde,  Marezoll  und
Schröder.  Neue  Folge.  Bd.  6.  S.  209—247.
5)  Mittermaier:  Gezwungene  Eigenthumsabtretung  im
Staatslexikon  von  Rotteck  und  Welcker.  2.  Art.  Bd.  V.  S.  789—798.
6)  die  Systeme  des  deutschen  Privatrechts  von
Beseler  §.  90  von  Gerber  §.  90.
Interessante  Entscheidungen  der  obersten  Gerichte  in
den
deutschen  Staaten  bringen,  in  Beziehung  auf  Eisenbahn-Expropriationen: ¬

a)  Seuffert,  Archiv.  Bd.  III.  S.  76.  200.  Bd.  IV.  S.  83.  195;
b)  das  rheinische  Archiv  und  Heußers  Annalen  an
den  im  folgenden  noch  näher  zu  bezeichnenden  Stellen.
Die  preußischen  Expropriationen  bei  Eisenbahnbauten  stellen
dar  Bessel  und  Kühlwetter  im  preuß.  Eisenbahnrecht.
Köln  1855.  Theil  I.  S.  24—115.  (Von  diesem  auch  für  ein  nicht
juristisches  Publikum  bestimmten  Werke  ist  bis  jetzt  nur  der  1.  Theil
erschienen,  welcher  die  preußischen  Eisenbahn=Verhältnisse  vor  und
während  der  Bahn=Anlage  bespricht.)
Erstes  Kapitel.
Freiwilliger  Grunderwerb.
§.  7.
Einen  Theil  und  zwar  —  wenn  die  Eisenbahn=Verwaltung,
resp.  der  das  E
ropriations=Geschäft  leitende  Beamte  von
billigen  Grundsätzen  ausgeht  —  einen  großen  Theil  der  zum
Eisenbahnbau  nöthigen  Grundstücke  und  sonstigen  Rechte  wird  der
Eisenbahn=Unternehmer  durch  freien  Vertrag  (Kauf,  Schenkung,
Miethe  rc.)  erwerben,  bezw.  zur  Benutzung  erhalten  können  1).
1)  In  den  meisten  Staaten  wird  auch  die  freiwillige  Uebereinkunft  in  das  Expropriations=Verfahren ¬
  hineingezogen  und  durch  einen  Güteversuch  der  die  Expropriation
            
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