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Um die Ausfuhr der Seiden-, Baum- und Schafwollwaren ¬
zur Beförderung des österreichischen Aktivhandels ¬
möglichst zu unterstützen, und den wechselseitigen
Handels=Verkehr zwischen Ungarn, und den übrigen zum
österreichischen Mauthverbande gehörigen Provinzen zweckmäßig ¬
zu erleichtern, hat die hohe Commerz=Hofcommission ¬
laut hoher Hofkammer-Verordnung vom 5. d.
M. July 1819 für nöthig erachtet, zu dem im Jahre
1817 öffentlich bekannt gemachten Tariffe über die Verzollung ¬
der verschiedenen Seidengattungen, und der
Seidenwaren, dann der Baum= und Schafwollenwaren
folgende Modificationen zu veranlassen: