Metadaten : Savigny, Friedrich Carl von: ¬Das Recht des Besitzes

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§.  34.  Begriff  der  Jnterdicte.
was  Anfangs  als  Befehl  des  Prätors  gelautet  hatte,
verwandelte  sich  nun  von  selbst  in  die  Instruction  des
judex  (formula)  (1).
Der  wesentliche  Erfolg  also  konnte  bey  den  Interdieten ¬
  genau  derselbe  seyn,  wie  bey  den  Aktionen,  und
der  Unterschied  lag  dann  mehr  in  der  Form  und  dem
Ausdruck,  als  in  der  Sache  selbst;  allein  dieser  formelle =
  Unterschied  hatte  ohne  Zweifel  den  factischen
Grund,  daß  in  den  Fällen  der  Interdicten  weit  häusiger =
  ein  bloßer  Befehl  die  Sache  zu  Ende  bringt,  als
in  den  Fällen  der  Actionen  (a).  Aus  dieser  inneren
Gleichheit  der  Interdicte  mit  den  Actionen  erklärt  es
sch  nun,  daß  auch  jene  stets  als  ordinaria  judicia
angesehen  (2),  und  daß  sie  allem  demjenigen  entgegengesetzt ¬
  werden,  was  extra  ordinem  geschieht,  sey  es
zu  weit  getriebene  Gleichstellung  |
et  ibi  editis  formulis  quaeritur  an
der  Jnterdicte  mit  den  Actionen
aliquid  adversus  praetoris  edicwidersprochen ¬
  habe.  Gajus
tum  factum  sit,  vel  an  tactum
§.  139.  141.  bestätigt  dieselbe
non  sit  quod  is  fieri  jusserit.
pollkommen.
Vgl.  THEOPHILUS  ad  pr.  I.  de
(2)  FRONTINUS  bey  GOESIUS  p.
Interdictis.
41.  (vgl.  p.  56.)  „ad  interdictuin,
(1)  Darauf  gehen  die  editae
„hoc  est  jure  ordinario,  litigatur."
formulae  (s.  die  vorige  Note).
L.  1.  §.  2.  si  ventris  nom.
Vgl.  ACGENUS  bey  GOESIUS  p.
„si  eum  per  interdictum  ad  jus
66.:  „interdicti  formula  litigatur“,
Eben
„ordinarium  remiserit."
und  THEOPHILUS  l.  c.
darauf  geht  die  in  der  vorigen  |  |
(a)  [Zusatz  der  4ten  Ausg.)
Note  erwähnte  formula,  die  stets
Diese  Ansicht  ist  im  Wesentlichen
ein  Kennzeichen  von  ordinarium
diejenige,  welche  Hugo  in  den
judicium  ist.  Vgl.  ULPIAN.
Gött.  Anz.  1804.  S.  296  aufgeXXV. ¬
  12.
stellt  hat,  und  welcher  ich  in  den
zwey  ersten  Ausgaben  durch  eine
            
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