Full text : Beiträge zur Gesetzgebung und Praxis des bürgerlichen Rechtsverfahrens (1)

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besser  macht,  wenn  man  sie  für  schlechter  annimmt,  als
sie  sind.  Man  wird  mir  einwenden,  daß  das  Nämliche
von  der  Präsumtion  gegen  die  Advokaten  und  Parteien
gelten  müsse,  und  daß  die  rücksichtlich  ihrer  gerügten
Unvollkommenheiten  ebenfalls  nur  Ausnahmen  seyen.
Allein  es  liegt  schon  darin  ein  mächtiger  Unterschied
daß  ich  mir  den  Richter,  bey  welchem  jene  Besorgnisse
eintreten,  als  einen  für  sein  Amt  untüchtigen  Mann  oder
wohl  gar  als  Verbrecher  denken  muß,  während  dieß  bey
dem  Advokaten  ganz  anders  sich  verhält.  Dieser  kann
sogar  wenn  er  auch  unredlich  zu  Werke  geht,  sofern
es  nur  für  seine  Partei  geschieht,  den  Ruf  der  Tüchtigkeit ¬
  (ob  mit  mehr  oder  weniger  Recht,  gehört  nicht  hierher) ¬
  verdienen,  auf  keinen  Fall  wenigstens  hat  er  für
die  Unterdrückung  der  Wahrheit  und  Beugung  des
Rechts  eine  Ahndung  zu  besorgen,  die  derjenigen  gleich
wäre,  die  der  instruirende  Richter  in  gleichem  Falle  zu  erroarten =
  hätte.  Und  was  von  dem  Sachwalter  und  seiner  unredlichen ¬
  Kunst  gesagt  wird,  gilt  noch  in  einem  höhern
Grade  von  der  Partei  selbst,  die  der  natürliche  Trieb
der  Selbstvertheidigung  so  leicht  über  die  Schranken  der
Ordnung  und  Redlichkeit  im  Benehmen  gegen  ihren  Gegner ¬
  hinausführen  kann.  Wenn  also  gefragt  wird,  ob
von  dem  Richter  oder  der  Partei  und  ihrem  Sachwalter =
  für  den  Zweck  der  Erforschung  der  Wahrheit  mehr
zu  besorgen  ist,  mit  andern  Worten:  was  dem  Zuecke
einer  gründlichen  Instruktion  mehr  entspricht,  die  positive ¬
  Thätigkeit  des  Richters,  wie  sie  der  preußsche  Prozeß ¬
  vorschreibt,  oder  dessen  passives  Verhälten  gegen
über  der  freien  Thätigkeit  der  Parteien  und  Sachführer? ¬
  so  wird  die  Antwort  hierauf  wohl  nicht  schwer
halten.
6)  Die  preußische  persönlsche  Vernehmung  der  Parteien, =
  sagt  man,  begrünbe  eine  gefährliche  Zwangslage
            
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