Inhaltsverzeichnis : Juristisches Wochenblatt (Jg. 2 (1773))

Juristisches  Wochenblatt  .
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glauben,  daß  die  Klageformul,  welche  in  der
Lasttragung  der  Gebäude  dem  Herrn  des  herrschenden -
  Gebäudes  vorgeschrieben  war,  ihren
Worten  nach  nicht  nur  darauf,  daß  er  befügt
sey,  sein  Gebäude  auf  des  Nachbarn  dienstbare
Mauer  zu  setzen,  sondern  auch  darauf,  daß  dieser -
  gehalten  sey,  seine  Mauer  zu  repariren,  eingerichtet -
  gewesen,  hingegen  es  in  dem  Tramrecht
an  einer  auch  auf  die  Reparatur  der  dienstbaren
Wand  lautenden  Formul  gefehlet  habe,  welcher
Unterschied  daher  gekommen  seyn  mag,  weil  die
Römer  gewohnet  gewesen,  bey  Erlangung  der  erstern -
  Dienstbarkeit  die  Abrede  allezeit  oder  meistentheils -
  dahin  zu  richten,  daß  der  Herr  der  dienstbaren -
  Mauer  diese  jedesmal  im  baulichen  Stande
zu  erhalten  pflichtig  seyn  solle,  und  wolle.
(Die  Fortsetzung  folgt.)
Dieses  Wochenblatt  ist  in  der  Zeitungs=Expedition
allhier  zu  Leipzig,  wie  auch  auf  allen  Postämtern
Deutschlandes  zu  haben.
Max-Planck-Institut  für
            
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