Full text : Commentar über den Code Napoleon (1)

Art.  17.

Erstes  Buch.  Erster  Titel.
156
1)  Nach  Westphälischem  Rechte  würde  die  Verpflichtung  des  Ausländers,  entweder
Bürgschaft  zu  leisten,  oder  eine  Summe  Geldes  niederzulegen,  alternativ  seyn,
obgleich  der  Code  de  procédure  Westphalicn  art.  118.  die  Bürgschaft  in  Ermangelung =
  des  buaren  Geldes  zuzulassen  scheint,  denn  sonst  würde  dieser  Artikel
dem  Code  Napoléon  art.  16.  widersprechen;  man  müßte  denn  annehmen,  daß
2.  Code  de  proder -
  art.  118.  als  neueres  Gesetz  dem  art.  16.  derogire.
cedure  français  art.  166.  Der  Jnländer  kann  vom  Jnländer  eine  solche  Caulion =
  nicht  verlangen.
2)  F.  C.  VON  STROMBECK  (Präsident  des  Tribunals  in  Einheck)  Formulare  und
Anmrkungen  zu  der  Processordnung  des  Königreichs  Westphalen.  Ed.  II.  —
Th.  1.  S.  128  ff.  —  PIGEAU  a.  a  O.  T.  I.  S.  152.  ist  anderer  Meynung.
3)  Cassationshof  in  Jurisprudauce.  T.  IX.  p.  46.
4)  MERLIN  repertoire.  T  II.  p.  804.
5)  Nouveau  Deuisart  par  CAMUS  et  BAYART  sub  v.  Cautio  judicatum  solvi.
Zweytes  Kapitel.
Von  der  Beraubung  der  bürgerlichen  Rechte.
§.  113.
Jm  allgemeinen.
Man  verliert  die  bürgerlichen  Rechte:  1.  Durch  den  Verlust  der
Eigenschaft  eines  Franzosen.  II.  Durch  gerichtliche  Verurtheilungen.
Erster  Abschnitt.
Von  der  Beraudung  der  bürgerlichen  Rechte  durch  den  Verlust
der  Eigenschaft  eines  Franzosen.
§.  114.
1.  Arten  der  Beraubung.
Man  verliert  immer  die  Eigenschaft  eines  Franzosen,  wenn  man
seinem  Vaterlande  entsagt  1).  Das  Gesetz  hält  es  aber  für  unmöglich,
daß  man  seinem  Vaterlande  ausdrücklich  und  durch  eine  Handlung  entsagen =
  könne  2);  es  vermuthet  vielmehr,  daß  der  Franzose  so  lange  seine
Eigen=
            
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