Object : Archiv für practische Rechtswissenschaft aus dem Gebiete des Civilrechts, des Civilprozesses und des Criminalrechts (Bd 1., H. 3 (1853))

6. Ueber die Bedeutung der Zurückgabe und der Vernichtung der Schuldurkunde

XXII.

Heber die Pebeutung der Zurückgabe und der Vernichtung
der Ichuldurkuude,
von
Herrn Adolf Büchner in Darmstadt.
Nebst einem Nachtrag
von dem
Hofgerichtsrath vr. E. Hoffmann.

8. 1.
Die alte Streitfrage, ob das römische Recht in der Zurück-
gabe der Schuldurkunde die Grundlage für die Rechtsver-
muthung geschehener Zahlung oder stattgehabten Erlasses
der Schuld finde, ist in Linde's Zeitschrift für Civilrecht
und Prozeß neuerlich (Bd. XI. von 1838, Abhandl. Nr. VII.) von
Vermehren mit geistreichen Gründen in letzterer Richtung
entschieden worden, und — wie es scheint — ist diese Ansicht
gegenwärtig sententia reeepta. An die Frage, wofür die
Zurückgabe der Schuldurkunde eine Rechtsvermuthung be-
gründe, schließt sich die an, welche praesmntio juri8 nach
1. 24. de probationibus (22, 3.) aus der Vernichtung des

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