Inhaltsverzeichnis : Stammler, Rudolf: ¬Das Recht der Schuldverhältnisse in seinen allgemeinen Lehren

23.  „Im  Zweifel."
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Die  Klausel  wird  in  etwa  hundert  Paragraphen  des  GBs.  in
verschiedenen  Wendungen  gebraucht.  Ihre  Verwerthung  ist  nicht  einheitlich. ¬
  Ich  stelle  die  gedachten  Gesetzesbestimmungen  zusammen  und
verstatte  mir  die  Wiederholung,  daß  auch  in  den  folgenden  Zeilen  nur
die  besondere  Art  von  nicht  zwingenden  Rechtsnormen  in  das  Auge
gefaßt  ist,  welche  besondere  Einzelfolgen  rechtlicher  Verfügungen
betrifft  (oben  §  18  i.  A.).
a)  Es  ist  über  eine  bestimmte  Frage  eine  Verfügung  der  Parteien
offen  worden:  der  Sinn  je
er  steht  aber  nicht  außer  Zweifel.  Hier
wird  der  Inhal
Parteidisposition  dadurch  in  da
Klare  gebr.
(verm ¬
  Zweifel  als  vereinbart
daß  das  Gesetz  sagt,  was  „in
macht  2c.)  girt
S
453;)  (497,  2  dürfte  gleich  zu  behandeln  sein).  —  2169,  2  u.  3;
2172,  2/1;  2173/2.  —  2277,  1/2.
Entsprechend:  336,  2  (Draufgabe  gilt  im  Zweifel  nicht  als  Reu709, ¬
  2  (Gesetzliche  Auslegung  des  Gesellschaftsvertrages).
geld.)
Vgl.  auch  658,  2;  der  erste  Theil  läßt  den  Abs.  1  als  ergänzenden
Rechtssatz  erscheinen,  der  zweite  Theil  enthält  eine  Auslegungsvorschrift.
In  zwei  Fällen  heißt  es  „gilt  als  angeordnet  (2137,  1),  als
vermacht  (2149,  1)",  ohne  den  Zusatz  „im  Zweifel",  aber  sicherlich
im  gleichen  Sinne,  als  wenn  er  eingesetzt  wäre.
b)  Der  gleiche  Gedanke  wird  (namentlich  im  Erbrechte)  häufig
durch  die  Wendung  ausgedrückt  „(bei  bestimmter  Privatverfügung)  ist
im  Zweifel  anzunehmen,  daß  ...  (in  gewisser  Art  angeordnet)
sein  soll".
271,  2.  —  315;  317,  1.  —
330;  361;  391.  —  455  (danach
auch  495,  1/2  zu  behandeln:  Es  ist  eine  Auslegungsvorschrift,  sodaß,
wenn  in  einem  besonderen  Falle  es  sicher  feststehen  sollte,  daß  über  diese
Einzelfrage  Nichts  bestimmt  worden  ist,  alsdann  der  Kaufvertrag  als
solcher  perfekt  geworden  wäre).  —  706,  2  (vgl.  den  präziseren  Ausdruck ¬
  im  Entw.  1  631).  —  1625/1.  —  2049,  1;  2051,  2;  2052;
2066/2  ;2)  2067;  2069;  2070;2)  2098;  2101.  —  2074;  2075.
2137,  2.  —  2173/1.
2269,  1  u.  2.  Vgl.  2270,  2.  —  2350,
1  u.  2.
*)  Vgl.  oben  S.  66  N.  1.
2)  Dagegen  ist  2066/1  ergänzender  Rechtssatz.
3)  Ueber  2071  und  2072  s.  oben  §  16  a.  E.
            
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