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A. Schneider.
streitigen Sache, und es wurde dasselbe nicht noch anderweitig in
den XII Tafeln ausgesprochen; auf sie geht das Verbot der Ver-
äußerung streitiger Sachen überhaupt zurück. Buonamici meint,
daß Augnstus auf diese Veräußerung eine Buße von 50 88 ge-
legt habe; es werden in Fragm. de jure fisci 8 aber wohl
50000 zu verstehen sein.
In der Festschrift für Serafini S. 417 ff. führt A. Zocco-
Rosa, meines Erachtens mit Recht, aus, daß alle Vermuthungen
von Huschle. Grupe, Ferrini, Mispoulct darüber, ob Theophilus
oder Dorotheus den ll?i t. 4, 18 der Institutionen Justinian's
verfaßt habe, in der. Luft stehen, und nur das Einzige als sicher
angenommen werden kann, daß nach Schluß des ganzen Lehr-
buches mit Tit. 4, 17 sich das Bedürfnis der Hinzufügung dieses
Titels de publicis judiciis noch herausgestellt habe.
In den Memorie del R. Istituto Lombardo Bd. XXIII
S. 131 hatte C. Ferrini ausgeführt, daß die Verfasser der
Institutionen aus den Digesten, aber auch direct aus den
Oommentarii und den res cottidianae des Gajus, den In-
stitutionen von Marcian, Florentin und Ulpian geschöpft haben.
Appleton tritt nun im Lull. Bd. 3 S. 245 seiner Annahme
entgegen, daß noch während der Redaction der Institutionen eine
Revision der Digesten stattgefunden habe- — das würde unaus-
führbar gewesen sein, weil dies bereits mehr als ein Exemplar
voraussetzte, das hätte revidirt werden müssen; der Text der
Digesten mußte vielmehr bereits feststehen; und wenn er erst
25 Tage nach den Institutionen publicirt wurde, so erklärt sich
dies durch die Nothwendigkeit, vor der Publication eine genügende
Zahl von Exemplaren anfertigen zu lassen. Selbst aber haben
die Verfasser der Institutionen eine solche Revision auch nicht vor-
genommen, vielmehr da, wo sie einen Fehler in den Digesten fanden,
ihn einfach stehen lassen und in die Institutionen das Richtige
gesetzt, vgl. Ulp. I. 5 I. 6 v. de test. tut. mit § 4 J. 1, 14.
Sodann fügt Appleton zu den in den Institutionen direct
benutzten Werken auch die Differentiae des Modestinus, ein Lehrbuch