thumbs : Auserlesene Rechtsfälle und Ausarbeitungen (2)

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wahrlosung  beschädigt,  und  können  hier  nicht  in  Anschlag -
  kommen)  -  wie  wenig  ist  also  in  dem  ganzen
Zeitraum,  durch  welchen  die  Steinkohlenwerke  im
fürstlichen  Hochstifte  B.  getrieben  werden,  dem  Akerbau -
  entzogen  worden?  wie  gering  ist  der  angerichtete
Schaden?  und  wie  sträflich  ist  die  Uebertreibung  des
appellantischen  Stadtraths,  womit  derselbe  die  reinen
und  wohlthätigen  Absichten  seines  Landesherrn  zu  verkehren, ¬
  und  dieses  höchstpreisliche  Reichsgericht  zu
täuschen  wagte?  —
§.  5.
Zur  V.  Beschwerde.
Der  Hülfsstollen,  den  sich  der  appellantische  Stadtratli -
  zum  Gegenstand  der  fünften  Beschwerde  wählte,
war  zur  Wasserlosung  einer  fürstlichen  Grube,  der
St  Catharinenzeche,  nothwendig.  Diese  Grube  war
ersoffen,  und  da  der  tiefe  Erbstollen  noch  nicht  zu
Tage  geführt  war,  so  konnte  ihr  nicht  anders  als
durch  die  Oefnung  eines  Hülfsstollen  geholfen  werden.
Ganz  eigenmächtig  und  durch  Selbsthülfe  widersezte ¬
  sich  der  Stadtrath  der  Oefnung  des  Hülfsstollen, -
  und  nicht  nur  gegen  das  landesherrliche
Ansehen  vergriff  sich  derselbe  durch  diese  sträfliche
Selbsthülfe,  sondern  er  verursachte  auch  einen  Schaden
von  vielen  tausend  Gulden,  worüber  sich  die  hoch-
            
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