Max-Planck-Institut für
Mevii Pommerische
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5. Als Uns auch vielfältig beschwerlich rc. Anno 1806. 5.
Als auch auf derrc. Ebener Gestalt ist beliebet, daß, damit -
das Gesinde in Zaum gehalten, und die Hauß=Wirthe
mit unmäßigen Lohn nicht beschwehret würden, eine Dienst=Ordnung -
solle verfasset und publiciret werden. L. A. de Anno -
1374. 5. Wir wollen auch die rc. Hieneben ist zum öfftern
auf Land=Tägen Beschluß= und Anordnung gemachet, daß
durch eine gewisse Taxa und Victual-Ordnung Versehung geschehe, -
damit in Handel und Wandel, wie auch bey den
Handwerckern die Billigkeit erhalten, und durch übermäßiges
Steigen der Waaren und Arbeit, die Einwohner nicht uͤbermäßig -
beschwehret werden, wie aus vielen Land Abschieden
zu befinden, welche und andere dergleichen Ordnungen mehr,
mit Rath und Belieben der Land=Staͤnde zu revidiren, zu verbessern, -
und zur Execution zu befördern / den Landes Satzungen -
und Gewohnheiten gemaͤß ist. Was ausser denen abgesetzten -
des Landes Verfassung betreffenden Capitibus, und
was darinn etwa begriffen an Gewohnheiten, Gebräuchen,
und Satzungen uͤbrig, und hierinn nicht exprimiret, wird sich
aus denen Land=Tags Actis und Observanzien aufgeben, darum -
geliebter Kuͤrtze halber es weiter zu extendiren unnoͤthig erachtet, -
und, so ferne es die Nothdurfft erheischt, bey vorkommenden -
Handlungen sich gebührlich anfügen lassen
wird: Jmmassen dann solches vorbehaͤltlich -
bleibet.
Tantum.
Con¬Vorage -
t Berlin