Full text : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (2)

B.
der  im  Kreise
Benennung
der
Dominien
und
Ortsobrigkeiten.

des  Landes
A
Nahmen
der
der
bey  der  Impfung
Verwendeten
Aerzte.  Wundund =
  zwar:
ärzte.

n  3
der
zugewiesenen ¬

Ortschaften. ¬


Zur  Seite  525.
A  u  5
im  halben  Militärjahre
bey  der  Impfung  verwendeten  Individuen,  und  der  dabey  aufgelaufenen  Beköstigungen.
Hierzu  die  außer  diesen  aufgelaufenen
Betrag
h
der
Kosten.
Summe
der  Impfungen
außerorder ¬

Aus
anderzugewen ¬
  Reisekodent =
 ¬

hierunter
weitiger
stenWofür,| =

deten
Zu  sam  welchem
lichen  Re.  Zusammen.
Bekösti.
Einzeln.
Vergü
VergüDiäten. ¬

mit  Bestimmung  der
munera.
men.
überFonde. ¬

gung.
tung.
tung.
tion.
echte.
Verwendung.
haupt.
unechte.
I
II.  Thl.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer