fullscreen : Neigebaur, Johann Daniel Ferdinand: Handbuch zur Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Sammlung der den zweiten Theil der Allgem. Preuß. Gerichts-Ordnung und das Notariat erläuternden Verordnungen, nebst den dabei vorkommenden Formularen

Einleitung.
Nach  der  Allgemeinen  Preuß.  Gerichtsordnung  ist  außer
der  Instruktion  und  Entscheidung  der  eigentlichen  Prozesse
den  Gerichten  auch  die  Besorgung  andrer  rechtlichen  Angelegenheiten ¬
  der  Einwohner  des  Staats  aufgetragen,  dahin
gehört  besonders:
1)  die  Sorge  für  diejenigen  Personen,  welche  nach  den  Gesetzen ¬
  unter  Vormundschaft  genommen  werden  müssen;
2)
die  Direktion  des  Hypothekenwesens  und  Führung  der
Hypothekenbuͤcher;
3)  die  Verwaltung  der  gerichtlichen  und  vormundschaftlichen ¬
  Depositen:
4)  die  Aufnahme  der  sogenannten  Verhandlungen  der  freiwilligen ¬
  Gerichtsbarkeit.
Ueber  die  Angelegenheiten  der  drei  ersten  Gegenstände
sind  die  Gerichte  in  den  besondern  Vormundschafts-,  Hypotheken= ¬
  und  Deposital=Ordnungen  mit  der  nöthigen  Anweisung ¬
  versehen.  Ueber  das  Verfahren  aber  bei  den  Handlungen ¬
  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  sind  nähere  Vorschriften ¬
  im  zweiten  Theile  der  Preuß.  Allgemeinen  Gerichtsordnung ¬
  enthalten;  so  wie  im  7ten  Titel  des  dritten  Theils
dieses  Gesetzbuches,  welcher  von  dem  Notariat  handelt.  Die
Preußische  Gesetzgebung  hat  nemlich  im  Allgemeinen  in  Ansehung ¬
  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  eine  Konkurrenz  zwischen ¬
  den  Gerichten  und  den  Notarien  zugelassen,  um  das
Zutrauen  sowohl  als  die  Gelegenheit  zur  schleunigen  Beför¬
            
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