Grafschaft Mark.
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Abgaben ihrer Natur nach nicht, wohl aber in den
zufälligen Leistungen erzielen konnten, zu erreichen bemühet ¬
waren, ein solches Laudemium nicht unbedeutend
und mit dem jährlichen Zins aus den Gütern in keinem
Verhältnisse war, wie dieses aus folgenden Beispielen
zu ersehen ist:
Von der vorhin schon erwähnten, zu dem Oberhofe
Nüning im Stifte Essen gehörenden Schlündershofe ¬
wurden jährlich der Hobsherrschaft, der Probstei
des fürstlichen Stiftes zu Essen, 6 ½ Stüber entrichtet,
und im Jahre 1802, bei Verleihung zweier Hände, an
Vorgewinn, Laudemium 52 Rthlr. 15 Stbr. und für
Erbtheilung oder Mortuarium 1 Rthlr. 15 Stbr. bezahlt.
Der Nachfolger in den Preistershof, zu dem nämlichen ¬
Oberhofe gehörend, und in der Herrschaft Broich
gelegen, wovon die jährliche Abgabe zu gedachter
Probstei in 1½ Stbr. bestand, zahlte im Jahre 1774
für Laudemium 35 Rthlr.
Der ebenfalls oben erwähnte, zu dem Oberhofe Suderwich ¬
in der Grafschaft Recklinghausen gehörende
und in Oberyssel gelegene Olings- oder Onderings-Hof
entrichtete jährlich zur Probstei Essen 10 Stüber holländisch ¬
und es wurden im Jahre 1786 an Laudemium
103 Gulden und an Erbtheilung 2 Rthlr. 30 Stbr.
gezahlt.
Eben so Lütke Westrich oder Achteresch, wovon
jährlich zur Probstei 10 Stbr. holländisch flossen, und
im Jahre 1792 für Laudemium 100 Gulden, und für
Erbtheilung 2 Gulden 2 Stbr. holländisch entrichtet
wurden u. s. w.
Wobei noch der Umstand Berücksichtigung verdient
daß keine unbedeutende Expeditionsgebühren und Taxen
für das Hobsgerichts-Personal gezahlt werden mußten.