Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (2)

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auf  dem  Muhrstrome  unternehmen,  für  das  Publicum  in
Grätz  vorzüglich  nachtheilig  befunden  worden  ist,  weil  dieses ¬
  das  Holz  nicht  mehr  aus  der  ersten  Hand  von  dem  Producenten, ¬
  sondern  durch  Zwischenhandel  erhält,  und  weil
dadurch  auch  dem  Producenten  ein  Druck  angethan  wird,  indem ¬
  der  Führer  diesem  seine  Dienste  gerade  zu  versagen
pflegt,  wenn  er  ihm  das  Holz  nicht  zum  Kaufe,  oder  wenigstens ¬
  zur  Disposition  überläßt,  woraus  also  wieder  die
weitere  Verbindung  entsteht,  in  welche  die  Lendflößer  zu
Grätz  in  den  Holzhandel  zum  Nachtheile  des  Publicums
gezogen  werden,  so  wurde  dieser  nachtheilige  Zwischenhandel ¬
  abgestellt  und  verordnet,  daß  jeder  Holzfloß  das  obrigkeitliche ¬
  Certificat,  wem  solcher  gehöre,  oder  für  wem  der
Fahrer  denselben  herführe,  mitzubringen,  und  sich  auf  der
Lend  beym  Flößmeister  Windisch  zu  Grätz  damit  zu  legitimiren ¬
  hätte.
Gubernial-Verordnung  vom  13.  July  181.
Ueber  die  Anzeige,  daß  die  Schiffinhabenden  Bauern
statt  mit  ihren  Schiffen  das  Holz  dem  eigenen  Erzeuger  abzuführen, ¬
  solches  durch  die  Verweigerung  der  Ablieferung
listiger  Weise  um  einen  wohlfeilern  Preis  abtrotzen,  und  auf
diese  Art  zum  Nachtheile  des  Publicums  Vorkäufer  werden,
so  wurde  denselben  unter  Confiscationsstrafe  dieser  Verkauf
untersagt,  und  insbesonders  angeordnet,  daß  die  Schiffsbesitzer ¬
  den  Holzerzeugern  vor  den  Holzhändlern  in  der  Einschiffung ¬
  und  Transportirung  des  Holzes  nach  Klagenfurt
den  Vorzug  geben  sollen;  die  Uebertretung  dieser  Vorschrift
wird  mit  einer  nach  Umständen  zu  bestimmenden  Geldstrafe
geahndet.
Diese  Vorschrift  wurde  auch  den  Unterthanen  mit  dem
Beysatze  bekannt  gemacht,  daß  der  Anzeiger  eines  solchen
Uebertretungsfalles  eine  besondere  Belohnung  erhalten
werde.
Landesstelle=Verordnung  vom  9.  April  1779.
            
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