Object : ¬Das deutsche Notariat (1)

XI
Methode  wird  indeß  Jedem,  der  mit  der  Geschichte  des
Notariats  vertraut  wird,  als  völlig  unzweckmäßig  erscheinen ¬
  müssen.  Es  würde  dadurch  der  Zusammenhang, ¬
  die  Nachweisung  des  Entwickelungsganges  so
vielfach  unterbrochen  sein,  daß  die  Gewinnung  eines
sichern  Überblicks  über  den  gesammten  Bildungs-Proceß ¬
  unmöglich  geworden  wäre.  Man  wird  mir  hierin
vielleicht  besonders  dann  beipflichten,  wenn  man  sich
überzeugt,  daß  namentlich  die  Entwickelung  der  einzelnen ¬
  Bildungsgründe  mehrfache  Erörterungen  nothwendig ¬
  machte,  welche  mit  dem  geltenden  Rechte  nicht
mehr  in  directer  Verbindung  stehen.
Ich  habe  demnach  die  ganze  Arbeit  in  zwei
Haupttheile  zerlegt,  von  denen  der  erste  die  Geschichte
des  Notariats  enthält,  der  zweite  die  Darstellung  des
geltenden  Rechts.
Für  den  ersten  Theil,  welchen  ich  hiemit  dem
Publicum  übergebe,  darf  ich  dessen  wohlwollende  Nachsicht ¬
  in  mehrfacher  Beziehung  in  Anspruch  nehmen,
zumal,  wenn  man  berücksichtigt,  daß  dies  der  erste
umfassendere  Versuch  der  Art  ist.  *)  Jeder,  der  sich
*)
Zwei  kleinere  Schriften,  welche  sich  vorzugsweise  mit  dem
Geschichtlichen  zu  beschäftigen  scheinen,  habe  ich  nicht  erhalten ¬
  können,  nemlich  Chr.  Hanaccii  Progr.  de  origine,
fatis  ac  fide  publica  notariorum  in  Germania  eorumque -
  differentiis  a  Romanis.  Vitemb.  1747.  4.  Jo.  Car.
Conr.  Oelrichs  formula  diplomatis  in  conferendo  notarii ¬
  Caesarei  publici  munere;  ubi  simul  de  origine
            
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