an der Spitze des Werkes reröffentlichten Vorbchalt gebunden
Dleibl. Wo ein solcher Vorbchalt nicht gemacht wurde,
ist die Aufführung des Werkes frei.
S. 10. „Ein rein musikalisches Werk, welches in Frankreich ¬
(oder einem sonstigen Unionsstaatel zum ersten Male gedruckt -
ist und von einem den Unionsstaaten angehorenden Urheber -
herrührt, muss den Vorbehalt auf dem Titel tragen, sonst
geniesst dasselbe in der Schweiz keinen Schutz für das Auffüh
rungsrecht.
S. 11. „Der Société des auteurs etc. gehören meistens französische, ¬
deutsche, italienische und österreichische Autoren an.
Oesterreich ist der Union nicht beigetreten, so dass die österreichischen ¬
Autoren ziemlich à la merci der Aufführenden
sind ....— Für die Werke der Italiener, Deutschen und Franzosen ¬
gelien die Bestimmungen der Union, wenn das Werk in
emnem l'nionsstaat zum ersten Male veröffentlicht ist, also muss
der Vorbchalt auf dem Werk aufgedruckt sein, sonst ist das Aufführungsrecht ¬
in der Schweiz schutzlos.
Sein „Resumé" am Schlusse des Gutachtens (S. 16) entspricht -
in allen 6 Punkten vollständig den thatsächlichen Rechtsverhältnissen, ¬
wie wir sie in unserm Artikel in Nr. 11 d. Bl.
schilderten.
Herr Prof. Reichel weicht von unserer Auffassung des
Gegenstandes nur ab in Bezug auf die Auslegung des Wortes
darstellen“ in Art. 1 und des Art. Abs. 3 des Bundesgesetzes, -
die Berechnungsieise der Tantième betreffend.
Wir müssen daran festhalten, dass nach dem Sprachgebrauch -
darstellen und aufführen sich durchaus nicht immer decken;
eine Oper, ein Schauspiel kann man darstellen oder aufführen,
von einem Musikstück sagt niemand, es sei dargestellt worden,
man spricht stets nur von Aufführung, auch ist es noch niemandem ¬
eingefallen einen konsertierenden Künstler einen Darsteller -
zu heissen? Wenn, wie Herr Prof. Reichel anführt,
Schuster urheberrechtlich von hör- und sichtbarer Darstellung
bei der reinen (instrumentalen) Musik spricht, und Dambach
unter einer Aufführung rein musikalischer Werke jede Darstellung
des Inhalts auf musikalischem Wege versteht, so ist das Wort
Darstellung in beiden Fällen nur in erklärendem Sinne gebraucht.
deckt aber das Wort ufführung keineswegs:
wird auch durch
eine Aufführung der Jhalt einer musikalischen Komposition dargestellt, ¬
so ist es doch eben so sehr gegen allen Sprachgebrauch,
ein Konsert eine Darstelluny zu nennen, als einen konzertierenden