9.
Recensionen
9.1.
Der mündliche öffentliche Anklage-Prozess und der geheime schriftliche Untersuchungs-Prozess in Deutschland. Historisch und kritisch von F. G. Leue, Ober-Procurator am K. Landgerichte zu Saarbrücken. Aachen u. Leipzig, 1840 Die Criminalprozessordnung mit besonderer Rücksicht auf den neuesten Entwurf einer Solchen für das Königreich Hannover. Von Dr. G. F. König. Leipzig, 1840
Recensirt von Herrn Professor Dr. Abegg zu Breslau
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I. Recensione n.
Der mündliche öffentliche Anklage-Prozess and der geheime
schriftliche Untersuchungs-Prozess in Deutschland, ilisto-
risch und kritisch von F. B« heue. Ober-Procurator am K. Land-
gerichte zu Saarbrücken. Aachen u. Leipzig, 1840. (Vgl. Jahrb.
1841. 8. 666.)
Die Criminalprozessordming mit besonderer Rücksicht auf den
neuesten Entwurf einer Solchen für das Königreich Hannover. Von
Br. CL F. König. Leipzig, 1840.
Recensirt
von
Herrn Professor Br« Abegg zu Breslau.
Man hat oft, und schon vor einigen Jahrzehnten behauptet, die
Fragen, deren Erörterung die Aufgabe der in der Ueberschrift genann-
ten Werke ist, seyen längst entschieden*). Wäre dieses gegründet,
was seihst derVerf. der zuerst genannten Schrift, obschon nicht ohne
Beschränkung, erklärt, so könnte es überflüssig erscheinen, sie noch-
mals zu behandeln, und die Kritik müsste sich begnügen, darauf auf-
merksam zu machen. Allein so ist es nicht. Zu keiner Zeit sind
diese Fragen auf gleiche Weise und übereinstimmend beantwortet
worden; selbst nicht, wo man sie ohne alle Rücksicht auf gegebene
Verhältnisse betrachtet hat; noch weniger, wo man zugleich das
Augenmerk auf die eigentümlichen Forderungen richtete, die sich
für die Prozessgesetzgebung bestimmter, insbesondere deutscher Län-
der ankündigen. Ja, nicht einmal ein entschiedenes Uebergewicht
für die eine oder andre Ansicht, bei den hier zur Sprache kommen-
den Gegensätzen, lässt sich annehmen und jene Behauptung geht
mehr von denen aus, welche schon für ihre Untersuchung eine
*) Auerbach Betrachtungen über die Oeffenllichkeit und Mündlichkeit
der Gerichtspflege. Th. 11. S. VIII.
Krit. Julirb. f. d. K.YV. Jahrg.VI. H.VIII.
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