Inhaltsverzeichnis : Practische Erörterungen aus allen Theilen der Rechtsgelehrsamkeit (7)

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w.  die  Kirchen=Commissarien,  und  den  Anwald  der
Kirche  zu  Mandelsloh,  wegen  Erbauung  eines  neuen
Schulhauses,  rescribirte  das  höchste  Tribunal  an  die
Hannoversche  Justiz=Canzlei,  am  29sten  April  1819,  dahin: ¬
  Wenn  nun  die  von  unserm  Consistorio  beliebte  Erbauung ¬
  eines  neuen  Schulhauses  zu  Mandelsloh  lediglich
als  eine  administrative,  in  dem  kirchlichen  Regierungsrechte ¬
  begründete,  Anordnung  erscheint,  und  sich  mithin
in  dieser  Rücksicht  zu  einer  Rechtserörterung  vor  den  Gerichten ¬
  nicht  qualificirt;  in  so  fern  aber  die  Querulanten
eine  gänzliche  Immunität  von  den  Kosten  des  neuen
Schulbauhauses  sich  anmaßen  wollen,  sie  diese  Behauptung ¬
  entweder  gegen  den  Anwald  der  Kirche  zu  Mandelsloh, ¬
  bei  unserm  Consistorio,  an  und  auszuführen,  oder
die  prätendirte  Immunität  wider  diejenige  Gemeiuden,  des
Kirchspiels  Mandelsloh,  bei  unserm  Consistorio,  oder
in  foro  primae  instantiae,  klagend  zu  verfolgen  verbunden
sind,  welchen  sie  die  Kosten  des  in  Frage  befangenen
Baues  aufbürden  zu  können  vermeinen;  eure  Competenz
in  der  Sache  mithin  auf  keinen  Fall  statthaft,  vielmehr
die  opponirte  exceptio  fori  incompetentis,  als  völlig  begründet ¬
  erscheint  --  so  habt  ihr  die  Querulanten  mit  ihren ¬
  bei  euch  gemachten  Anträgen  von  euch  abzuweisen.
Diesen  Entscheidungen  conform  erkannte  auch  die
Zellische  Justizcanzlei,  am  4ten  Octob.  1822,  in  Sachen
der  Eingesessenen  zu  Wahrenholz,  w.  den  Anwald  der
Kirche  daselbst,  pto  Hand  und  Spanndienste  zum  Neubau ¬
  der  dasigen  Kirche  und  des  Küsterhauses,  also:  Nachdem ¬
  die  von  dem  Königl.  Consistorio  zu  Hannover  wider
die  Kläger  verfügte  Concurrenz  zur  Leistung  der  Handund ¬
  Spanndienste,  behuf  des  Baues  der  Kirche  und  des
Küsterhauses  zu  Wahrenholz,  sich  lediglich  auf  eine  Officialverfügung ¬

            
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