Full text : Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 16 (1720))

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Von  Religions-Differentien
Staͤnde  hier  anwesende  Raͤthe  Bothschaffter -
  und  Gesande  langer  keinen  Anstand  nehmen -
  koͤnnen,  dieserhalb  Jhro  Durchl.
Eminenz,  und  durch  dieselbe  Jhro  Kayserl.
Maj.  geziehmenst  anzutretten,  um  dardurch
klarlich  an  den  Tag  zulegen,  wie  obbesagt
Jhre  höchst  und  Hohe  Herren  Principalen,
Obere  und  Committenten,  an  allen  Thätlichkeiten -
  keinen  Gefallen  haben,  sich
an  Gleich  und  Recht  gerne  begnuͤgen,  und
dasselbe  allda  suchen,  von  wannen  sie  es  billig -
  hoffen  und  erlangen  sollen,  damit  Ruhe,
Einigkeit,  und  gutes  Vertrauen  im  Röm.
Reich,  wenigstens  an  Seiten  der  Evangelischen, -
  so  lang  immer  moͤglich  erhalten,  und
der  gantzen  Welt  bekannt  werde,  daß,  wenn
es  zu  Weiterungen  daruͤber  kommen  solte
Evangelici  darzu  durch  die  unzahlbahre  unleidentliche -
  Friedens-Bruͤche  derer  Catholischen -
  unumgaͤnglich  gezwungen  worden.
Solchemnach  wolte  man  quoad  Politica -
  nur  beyleiffig  hier  beruͤhren,  was  fuͤr
schwere  Bedruckungen  die  beyde  Staͤdte
Speyer  und  Worms  von  denen  Bischöffl.
Regierungen  taͤglich  leiden,  und  wie  aus  den
unaufhörlichen  Thatlichkeiten,  Processen  und
Commissionen  nichts  anders  abzunehmen,  als
daß  der  gaͤntzliche  Ruin  und  die  Subjugation
derselben  gesuchet  werde,  wie  dann  vor  weniger -
  Zeit  Jhro  Chur=Fürstl.  Gnaden  zu
Maintz
Max-Planck-Institut  für
            
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