Object : Mohl, Moritz von: Ueber den Entwurf eines Reichs-Eisenbahn-Gesetzes und dessen Unzulässigkeit

30
„organe  gewisse  Befugnisse  ausdrücklich  beigelegt  oder  von  ihm  an  sich
„gezogen  werden,  und  daß  die  Reichsbehörde  überall,  sei  es  auf  Beschwer„den, ¬
  sei  es  ex  officio,  verfügend  einschreiten  könne.
„Es  drängte  sich  hiebei  die  Frage  auf,  ob  nicht  solche  Cumulation
„von  Aufsichtsbehörden  und  Instanzen  zur  Verschleppung  der  schließlichen
„Entscheidung  und  zu  Verwirrung  Anlaß  geben  möchte,  ob  es  nicht  viel„mehr ¬
  vorzuziehen  sei,  die  Aufsicht  über  sämmtliche  Eisenbahnen  entweder
„lediglich  durch  die  Reichsbehörde,  oder  lediglich  durch  die  Landesbehörden
„üben  zu  lassen,  und  in  letzterem  Falle  die  Reichsbehörde  auf  den  Erlaß
„allgemeiner  Anordnungen,  die  Controle  der  Ausführung  derselben  und
„die  Entscheidung  auf  Beschwerden  zu  beschränken.  Der  letztere  Modus
„ist  übereinstimmend  mit  der  bereits  in  den  §§.  4  und  5  des  Gesetzes
„vom  27.  Juni  1873  ausgesprochenen  Absicht  in  der  vollen  Ueberzeugung
„nicht  gewählt,  daß  eine  blos  zu  generellen  Anordnungen  und  deren
„Controle  befugte,  nur  eine  obere  Aufsicht  übende  Behörde,  neben  welcher
„die  fast  ohne  Ausnahme  finanziellen  Interessen  verfolgenden  Bundes„regierungen*) ¬
  ihre  Machtbefugnisse  im  bisherigen  Umfange  behalten,
„eine  den  allgemein  gehegten  Erwartungen  entsprechende  Wirksamkeit  nicht
„üben  kann.
„War  dagegen  die  gestellte  Frage  in  Bezug  auf  den  ersteren  Modus:
„ausschließliche  Beaufsichtigung  durch  die  Reichsbehörde
„zumal  für  die  Bundesregierungen**)  im  Prinzip  zu  bejahen,  welche
*)  Als  ob  es  nicht  ein  ebenso  berechtigter  wie  nothwendiger  Beruf  jeder  Regierung ¬
  wäre,  für  die  finanziellen  Interessen  ihres  Landes  zu  sorgen,  zumal  auf
einem  Gebiete,  auf  welchem  diese  Interessen  —  wie  wir  sehen  werden  —  für  die
meisten  größeren  deutschen  Staaten  von  kolossaler  Bedeutung,  ja  wahre  Lebensfragen ¬
  sind!
**)  Die  „Motive“  würden  wohl  ihren  Sinn  sprachrichtiger  ausgedrückt  haben,
wenn  sie  gesagt  hätten:  „gegen  die  Bundesregierungen,  welche  eigene  Bahnen
„besitzen  oder  Privatbahnen  verwalten",  indem  sie  diesen  Regierungen  ein  unverholenes ¬
  Mißtrauensvotum  geben,  von  welchem  wir  glauben,  daß  es  nicht  gegründet
ist  und  auch  in  der  Ansicht  des  Publikums  nicht  besteht.  Den  Verwaltern  von
Privatbahnen  mögen  die  Regierungen  mit  Staatsbahnen  ein  Dorn  im  Auge  sein.
Im  Publikum  dagegen  ist  man,  nach  unsern  Beobachtungen,  denselben  mit  Dank
und  Vertrauen  zugethan,  womit  natürlich  nicht  jede  wohl-  oder  übelwollende  Kritik
ausgeschlossen  ist.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer