104 IV. Buch I. Theil I. Abschnitt 3. Hauptst. §. 304. Hinterlegungstagfahrt.
—nicht, -
so kann das Gericht die Sache auf einen spätern Tag verlegen; andernfalls ¬
muß sie neuerdings zur Wochentabelle angemeldet werden.
Bleibt der Gegenanwalt aus und tritt auch der erschienene Anwalt
nicht auf, so hat dies die Streichung der Sache vom Hauptverzeichniß
zur Folge.
Würde der erschienene Anwalt, obwohl er die Ladung des Gegners unterlassen ¬
hat, dennoch auftreten und ein Versäumungsurtheil erwirken wolso ¬
müßte die Zurückweisung seines Antrages durch das Gericht erlen, ¬
worauf ihm zusteht, die Sache neuerdings zur Wochentabelle anzufolgen ¬
melden 17
Wurde die Ladung nicht rechtzeitig bewerkstelligt, so kann kein Versäumungsurtheil ¬
erwirkt werden 18).
§. 304 1).
I. In der Tagfahrt beginnt das Verfahren mit dem Aufrufe der Sache
durch den diensthabenden Gerichtsvollzieher.
In Ansehung der Reihenfolge des Aufrufs mehrerer in derselben
Tagfahrt vorzunehmenden Sachen gleicher 2) oder verschiedener 3) Art bestimmt ¬
das Gesetz:
„Die in Gemäßheit der Bestimmungen der Artikel 237 und
„238 oder in Folge einer Vertagung zum Zweck der Hinter„legung ¬
der Anträge (Artikel 243 Absatz 1) aufzurufenden
„Sachen sind nach der Reihenfolge des Hauptverzeichnisses, aber
„vor jenen, in welchen in der Sitzung die Verhandlung stattfinArtikel ¬
301 Absatz 3 Pr. O. Abg. Prot. II, 119.
Artikel 301 Pr. O.
1) Quellen zu Artikel 240, 241, 243 Pr. O. sieh' bei §§ 305, 294.
Quellen zu Artikel 242 Pr. O.:
Abg. Ref. III, 35.
Abg. Prot. II, 22, 31, 119, 141—142; IV, 71. 76, 123.
R. Ref. I, 9, 37—40; II, 108.
R. Prot. II, 26—31' IV, 34.
Quellen zu Artikel 244 Pr. O.:
Abg: Ref. III, 35.
Abg. Prot. II, 14-20, 22-23, 35-39, 120—121, 142, 450; IV, 71-72,
123.
R. Ref. I, 9; II, 108—110.
R. Prot. II, 31; IV
Quellen zu Artikel 250 Pr. O.:
Abg. Ref. III, 35.
Abg. Prot. II, 14-20, 21, 22, 26, 32, 33-34, 39, 104, 113, 121, 142
—143; IV, 71—72, 124.
R. Ref. I, 9; II, 110.
R. Prot. II, 31—32; IV, 35.
Quellen zu Artikel 253 Pr. O.:
Abg. Prot. II. 22, 23, 29—30, 35—39, 122, 143, 450; IV, 76, 124.
R. Ref. I, 10; II, 112.
R. Prot. II. 34; IV, 35.
2) Z. B. Hinterlegungssachen allein.
3) Z. B. Publications-, Hinterlegungs- und Verhandlungssachen.