VII. Schleswig-Holstein.
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CAuch in den Elbmarschen dauerte die Besiedelung bis gegen Ende
des 13. Jahrhunderts (vgl. oben S. 25)
Aus dem östlichen und westlichen Kolonialgebiet werden nun die Bistümer -
und die jetzt erst in großer Zahl begründeten Klöster*) ausgestattet; die
Kolonisation gibt den Grafen Gelegenheit, durch Lehen eine seiner Person
verpflichtete Ritterschaft zu organisieren.
Nur wenige Mitglieder des so entstehenden Dienstadels stammen anscheinend -
aus dem alten Deutschland, die Mehrzahl aus einheimischen Geschlechtern, -
d. h. aus der Bauernschaft. Das Eingehen eines Lehnsverhältnisses
stellt Steuerfreiheit des Hofes (Curia) und Zuwendung von Einkünften und Lanc
seitens des Herrn in Aussicht. Indessen muß man in Bezug auf die Ausstattung -
des Dienstadels eine ältere und eine jüngere Schicht unterscheiden.
Die ersten Namen von in Holstein ansässigen Rittern, „milites“ und
„domini“, erscheinen in den als echt anzusehenden holsteinischen Urkunden
nicht vor dem letzten Viertel des 12. Jahrhunderts. 2) Der standesmäßige
Gegensatz der freien holsteinischen Ritter zu den minderfreien Ministerialen
der Hamburg-Bremer Kirche ist noch um die Mitte des 13. Jahrhunderts
scharf ausgeprägt. 3) Viele Ritter sind unzweifelhaft der kriegerischen Grenzmannschaft -
des Falderagaues entnommen worden. Der Fall von König
Waldemars II. Herrschaft (Schlacht bei Bornhöved) kostet manchen von
ihnen, weil sie es mit den Dänen gehalten, Ämter und Würden. Andere
Rittergeschlechter kommen dafür empor. Einige 20 sind nach den wohlhabenden -
altsächsischen Ansiedelungen in und am Rande der Elbmarsch
benannt und wohl aus ihnen hervorgegangen.4)
zusetzen; dort gab es 1230 nur noch 7 von Slaven bewohnte Dörfer. Envsr in SCHIRRMACHERS
Beitr. Rostock 1875 (II), S. 65. Weitere Nachrichten bei A. GLox, Gang d. Germanisation in
Ostholstein, Kiel 1894: Die Besiedlung Fehmarns ist zur Zeit der Abfassung des Grundbuchs
Waldemars II. (1231) vollzogen. GLox nimmt an, daß dies durch Friesen geschehen ist. Die
Kolonisation von Ost-Stormarn begann vermutlich gleich nach der Eroberung, aber noch in der
2. Hälfte des 13. Jahrhunderts wird dort gerodet,
’) Das erste holsteinsche Kloster, Neumünster, war 1125—1136, Segeberg 1136 begründet -
worden, es folgten nun rasch Reinfeld 1186, Preetz 1220, Reinbek 1220, Itzehe
1230, Utersen um 1240, Harvstehude 1242, Cismar 1245, endlich Ahrensbök 1397
’) Vgl. oben S. 197, Anm. 1. Reg. I, 133, 166: 1175 de Barmstede; 1190 Dominus
de Haseldorpe und andere milites; der erste Truchseß des Grafen wird 1212, der erste Schenk
und Kammerer 1217 genannt. „Ministerialen“ des Grafen werden auch in dieser Zeit nicht
erwahnt, wohl aber solche des Hamburger Erzbischofs (vgl. Reg. I, No. 187 von 1194), doch
bleibt zweifelhaft, ob sie in Holstein saßen.
*) Im Jahre 1257 verzichteten H. u. O. von Barmstedt auf Adel und Freiheit und
leisteten dem Erzbischof den Eid als Ministerialen; dafür erhielten sie von ihm die Haseldorfei
Marsch zu Lehen. Vgl. Reg. II, 138. WArz, S. H. Gesch. I, S. 109
’) Vgl. DETLEFSEN, Geschichte der Elbmarschen S. 11 ff. und dessen „Rittergeschlechter
der Elbmarsch“, Zeitschr. Bd. 27 (1897), S. 171 ff. Die meisten nannten sich nach Kirchdorfern, -
wohl deshalb, weil ihnen die Kirchspielsvogtei übertragen wurde. Ritter, die nach
den mit holländischem Recht begabten Ansiedelungen benannt wären, kommen nicht vor;
denn dort ruhte die Gerichtsbarkeit wie die Verwaltung des Heerbannes in den Händen selbstgewählter -
Schulzen und Schöffen,