Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (2)

VII.  Schleswig-Holstein.
200
CAuch  in  den  Elbmarschen  dauerte  die  Besiedelung  bis  gegen  Ende
des  13.  Jahrhunderts  (vgl.  oben  S.  25)
Aus  dem  östlichen  und  westlichen  Kolonialgebiet  werden  nun  die  Bistümer -
  und  die  jetzt  erst  in  großer  Zahl  begründeten  Klöster*)  ausgestattet;  die
Kolonisation  gibt  den  Grafen  Gelegenheit,  durch  Lehen  eine  seiner  Person
verpflichtete  Ritterschaft  zu  organisieren.
Nur  wenige  Mitglieder  des  so  entstehenden  Dienstadels  stammen  anscheinend -
  aus  dem  alten  Deutschland,  die  Mehrzahl  aus  einheimischen  Geschlechtern, -
  d.  h.  aus  der  Bauernschaft.  Das  Eingehen  eines  Lehnsverhältnisses
stellt  Steuerfreiheit  des  Hofes  (Curia)  und  Zuwendung  von  Einkünften  und  Lanc
seitens  des  Herrn  in  Aussicht.  Indessen  muß  man  in  Bezug  auf  die  Ausstattung -
  des  Dienstadels  eine  ältere  und  eine  jüngere  Schicht  unterscheiden.
Die  ersten  Namen  von  in  Holstein  ansässigen  Rittern,  „milites“  und
„domini“,  erscheinen  in  den  als  echt  anzusehenden  holsteinischen  Urkunden
nicht  vor  dem  letzten  Viertel  des  12.  Jahrhunderts.  2)  Der  standesmäßige
Gegensatz  der  freien  holsteinischen  Ritter  zu  den  minderfreien  Ministerialen
der  Hamburg-Bremer  Kirche  ist  noch  um  die  Mitte  des  13.  Jahrhunderts
scharf  ausgeprägt.  3)  Viele  Ritter  sind  unzweifelhaft  der  kriegerischen  Grenzmannschaft -
  des  Falderagaues  entnommen  worden.  Der  Fall  von  König
Waldemars  II.  Herrschaft  (Schlacht  bei  Bornhöved)  kostet  manchen  von
ihnen,  weil  sie  es  mit  den  Dänen  gehalten,  Ämter  und  Würden.  Andere
Rittergeschlechter  kommen  dafür  empor.  Einige  20  sind  nach  den  wohlhabenden -
  altsächsischen  Ansiedelungen  in  und  am  Rande  der  Elbmarsch
benannt  und  wohl  aus  ihnen  hervorgegangen.4)
zusetzen;  dort  gab  es  1230  nur  noch  7  von  Slaven  bewohnte  Dörfer.  Envsr  in  SCHIRRMACHERS
Beitr.  Rostock  1875  (II),  S.  65.  Weitere  Nachrichten  bei  A.  GLox,  Gang  d.  Germanisation  in
Ostholstein,  Kiel  1894:  Die  Besiedlung  Fehmarns  ist  zur  Zeit  der  Abfassung  des  Grundbuchs
Waldemars  II.  (1231)  vollzogen.  GLox  nimmt  an,  daß  dies  durch  Friesen  geschehen  ist.  Die
Kolonisation  von  Ost-Stormarn  begann  vermutlich  gleich  nach  der  Eroberung,  aber  noch  in  der
2.  Hälfte  des  13.  Jahrhunderts  wird  dort  gerodet,
’)  Das  erste  holsteinsche  Kloster,  Neumünster,  war  1125—1136,  Segeberg  1136  begründet -
  worden,  es  folgten  nun  rasch  Reinfeld  1186,  Preetz  1220,  Reinbek  1220,  Itzehe
1230,  Utersen  um  1240,  Harvstehude  1242,  Cismar  1245,  endlich  Ahrensbök  1397
’)  Vgl.  oben  S.  197,  Anm.  1.  Reg.  I,  133,  166:  1175  de  Barmstede;  1190  Dominus
de  Haseldorpe  und  andere  milites;  der  erste  Truchseß  des  Grafen  wird  1212,  der  erste  Schenk
und  Kammerer  1217  genannt.  „Ministerialen“  des  Grafen  werden  auch  in  dieser  Zeit  nicht
erwahnt,  wohl  aber  solche  des  Hamburger  Erzbischofs  (vgl.  Reg.  I,  No.  187  von  1194),  doch
bleibt  zweifelhaft,  ob  sie  in  Holstein  saßen.
*)  Im  Jahre  1257  verzichteten  H.  u.  O.  von  Barmstedt  auf  Adel  und  Freiheit  und
leisteten  dem  Erzbischof  den  Eid  als  Ministerialen;  dafür  erhielten  sie  von  ihm  die  Haseldorfei
Marsch  zu  Lehen.  Vgl.  Reg.  II,  138.  WArz,  S.  H.  Gesch.  I,  S.  109
’)  Vgl.  DETLEFSEN,  Geschichte  der  Elbmarschen  S.  11  ff.  und  dessen  „Rittergeschlechter
der  Elbmarsch“,  Zeitschr.  Bd.  27  (1897),  S.  171  ff.  Die  meisten  nannten  sich  nach  Kirchdorfern, -
  wohl  deshalb,  weil  ihnen  die  Kirchspielsvogtei  übertragen  wurde.  Ritter,  die  nach
den  mit  holländischem  Recht  begabten  Ansiedelungen  benannt  wären,  kommen  nicht  vor;
denn  dort  ruhte  die  Gerichtsbarkeit  wie  die  Verwaltung  des  Heerbannes  in  den  Händen  selbstgewählter -
  Schulzen  und  Schöffen,
            
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