Inhaltsverzeichnis : Practisches Handbuch des französischen Civil-Prozesses (Theil 2)

288  V.  B.  Bes.  Proz.  XII.  Abth.  III.  Abs.  Vom  Banker.
Das  Projckt  desselben  enthielt  deren  zwar  eine  Menge; ¬
  allein  auf  dus  Gütachten-des  Kassationshofes  sind  sie
supprimirt  worden.  Obschon  die  Grinde  davon  in  den
durch  den  Druck  bekannt  gemachten  Erinnerungen  des  Kassations-Hofes ¬
  nicht  angefulirt  amd,  so  leuclitet  ds  doch  ein,
dass  es  nur  eine  unnütze  Häufung  der  Förmlichkeiten  wäre, ¬
  wenn  man  die  Concurs-Masse  eines  Bankeiyteurs  anders, -
  als  die  eines  Falliten  behandeln  wollte,  da  der  Bankerot -
  zwar  in  Absicht  der  Bestrafung  des  Schuldners  von
dem  Falliment  ganz  verschieden  ist,  die  Gläubiger  aber  in
beiden  Fällen  ein  gleiches  Intaresse  haben.
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