Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (2)

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Rechnungs  =Beyspiel
welches  die  Grätzersatzung  für  den  Monath  März  1826
enthält:
Semmelgebäck.
Der  Metzen  Weizen  kostet  3  fl.  37  kr.  folglich  kosten
10  =  51
3  Metzen  Weizen
1  Metz=Korn  kostet  2  fl.  18  kr.
dazu  den  Zuschlag  mit  6  kr.  3  dl.
2  „  24  u  3  dl.
4  Meten  zusammen
13  fl.  15  kr.  3  dl.  3fl.  19  kr.
12
60
75
35
dazu  die  beym  magistratlichen  Messeramte
früher  in  3  kr.  W.  W.  bestandene  —  im
Jahre  1825  angefangen  auf  2  kr.  M.  M.
fl.  2  kr.  2  dl.
bestimmte  Abmaßgebühr,  oder  in  W.  W.
dann  der  nachträglich  passirte  Zuschuß  des
bürgerlichen  Gewinnes  von  2  kr.  für  jeden
Gulden  vom  ausfallenden  Durchschnittsfl. ¬
  6  kr.  3  dl.
preise  pr.
macht.  3  fl.  28  kr.  1  dl.
oder  in  Metall  Münze  1  fl.  23  kr.  1  dl.  —  folglich  ist  nach
den  dießfalls  angenommenen  Grundsatz  das  Gewicht  der
ordinären  Semmel  in  der  Scala  für  1  Gulden  und
8  Groschen  aufzusuchen.
            
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