Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (2)

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sive  2  0.  Februar  1826.
Nach  dem  Einkaufe  des  Publicums.
Korn.
Weizen.
Metzen
betragen
Metzen
betragen
kr.
kr.
fl.
32
36
16
24
13
21
14
49
15
558
149
45
34
35
20
10
128
22
284
24
15
45
79
19
33
42
149
13
45
43
14
46
73
51
251
22
13
46
43
29
15
15
476  kosten..  1715
43
90  kosten  210
Kommt  der  Metzen  Weizen ¬
  auf
3=  36½,  der  Metz.  Korn  auf  2=20
3  Metzen  Weizen  zu  3=361,  machen  .  .  10=483
Summe  13-83
Kommt  der  Metzen  im  Durchschnitte  auf.  3=17
In  diesen  Ausweisen  werden  in  Folge  hoher  Gubernial=Verordnung ¬
  vom  28.  September  1812,  nicht  allein
die  von  den  Bäckern  angegebenen,  oder  von  denselben
verzeichneten  Getreid-Einkaufspreise,  sondern  zugleich  alle
            
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