Metadaten : Puchta, Wolfgang Heinrich: Entwurf einer Ordnung des Verfahrens in den Gegenständen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

XIII
Vorrede.
Drang  zum  Handeln  der  Neigung  zur  Wissenschaft
wenig  Raum  mehr  gestatten  möchte,  und  das  ist
denn  wieder  eine  leidige  Folge  der  Unvollkommenheit ¬
  unseres  akademischen  Studiums,  wo  die  Wissenschaft =
  und  deren  Anwendung,  namentlich  was  die
Rechtswissenschaft  betrifft,  sich  nicht  berühren  und
der  Jüngling  also  nur  einseitig  vorbereitet  von  der
Schule  in  das  Leben  tritt.
Aber  ist  denn  das  Fach  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit ¬
  wirklich  so  schlecht  bestellt?  Sind  nicht
die  Bedenken  dagegen  durch  die  Erfahrung  wider— =
  Allerdings  scheinen  sie  widerlegt,  wenn
legt?
man  in  gewissen  Erfahrungen  allein  Beruhigung
gegen  die  gerügten  Unvollkommenheiten  findet.  Allerdings =
  giebt  es  Beispiele  genug,  daheim  und  in  der
Fremde,  die  zur  Genüge  zu  beweisen  scheinen,  daß
die  hier  als  so  wichtig  geschilderten  Geschäfte  zu  deren
zweckmäßiger  Besorgung  gründliche  Rechtskenntniß
erforderlich  seyn  soll,  eben  doch  Jahr  ein  Jahr  aus
von  Leuten  besorgt  werden,  denen  die  Rechtsöconomie =
  großen  Theils  so  fremd  ist,  wie  die  Topographie ¬
  des  Mondes,  ohne  daß  darum  bis  jetzt  ganze
Landstriche  verödet  worden  und  jedermann  an  den
Bettelstab  gekommen.  Auch  sehen  wir,  daß  sogar
in  einem  großen  Lande,  dessen  Justizeinrichtung  und
            
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