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91 geschehenen Vorschlag, eine Ausnahme. =
D) Die Regel des Art. VI. wird durch die
oben Seite 103 in Hinsicht der gesetzlichen =
Guͤtergemeinschaft, vorgeschlagene
Ausnahme beschränkt.
E) Die Regel des Art. IX. leidet durch die
Seite 120 ff. vorgeschlagenen Einschränkungen =
der Schwaͤngerungsklagen eine
nothwendige Modification.