Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (2)

XII
VI.  Unterabtheilung.
Von  den  Gewerben,  die  sich  mit  Transportirung  der  Menschen ¬
  und  Sachen  befassen,  so  wie  von  ihren  Hülfsgewerben ¬

I.  Abschnitt.
Fuhrgerechtigkeit
I.  Absatz.
Von  der  Beschäftigung  mit  Fuhrwerken  zur  Beförderung
der  Frachtgüter
II.  Absatz.
Von  den  Lohn=  und  Lehenkutschern,  wozu  auch  die  einspännigen ¬
  Befugnisse  gehören
II.  Abschnitt.
Von  der  Schiff=Fahrt
I.  Absatz.
Von  der  Schiff=Fahrt  auf  dem  Murflusse
II.  Absatz.
Beförderung  der  Schiff=Fahrt  auf  dem  Drauflusse
III.  Absatz.
Ueber  die  zur  Beförderung  der  Schiff=Fahrt  im  Allgemeinen ¬
  bestehenden  Anordnungen
III.  Abschnitt.
Hufschmied=Gerechtigkeit
IV.  Abschnitt.
Faßzieherey  und  Hebere,  |  |

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