Inhaltsverzeichnis : ¬Die Buergschaft nach gemeinem Civilrechte (1, Historische Abt., Buch 2)

Zweites  Kapitel.
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mischen  Standpunkte  aus  (namentlich  hinsichtlich  der  Klagencession) ¬
  aufmerksam  gemacht,  ward  es  auch  in  den  Lehrbuͤchern
Sitte,  beide  Institute  als  verschieden  zu  behandeln.  Vgl.  u.  A.
Seuffert  (Lehrb.  §.  387.),  Mühlenbruch  (Lehrb.  §.  484.
vgl.  a.  Cession  S.  448),  Göschen  (Vorl.  §.  568.)  und  besonders ¬
  Puchta  (§.  404.).
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