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zu behalten*)
Früher kann sie der Commodant selbst nicht wegen ¬
eigenen Bedürfnisses zurückfordern *), wohl aber, wenn sie
der Commodatar verdirbt oder den gestatteten Gebrauch überschreitet). ¬
Nach gemachtem Gebrauche ist der Commodatar zur
Zurückgabe derselben Sache verbunden ?). Für eine zufällige Beschädigung ¬
*) und für Abnützung in Folge des gestatteten
Gebrauchs haftet er nicht*1); wohl aber der Regel nach auch für
geringes Verschulden, insbesondere für vernachlässigte Custodia'
wogegen der Commodatar nur für Dolus und grobe Fahrlässigkeit ¬
Gereicht das Commodat im concreten Falle zu beiderseitigem ¬
Nutzen, so haften sich beide Contrahenten gegenseitig für
diligentia quam suis *4); bezweckt das Geschäft bloß den Vortheil
des Commodanten, so haftet er für omnis culpa, der Commodatar ¬
nur für Dolus und culpa lata *5). Nothwendige und nützliche ¬
Verwendungen auf die geliehene Sache, sofern deren Betrag
nicht durch den dem Commodatar durch das Geschäft verschafften
Nutzen aufgewogen wird *), muß der Commodant ersetzen. Zur
Einforderung dieser Vergütung kann sich der Commodatar des
Retentionsrechtes bedienen *). — Der Commodant klagt mit der
actio commodati directa; dem Commodatar steht zur Geltendmachung ¬
seiner etwaigen Gegenforderung die actio commodati contraria ¬
zu.
6) Fr. 17 §. 3 commod. — Das Recht, den Gebrauch einem Dritten zu
überlassen, hat der Commodatar, wenn es nicht besonders gestattet ist,
nicht, und muß die von dem Dritten erhaltene Vergütung an den Commodauten ¬
abliefern. Fr. 13 §. 1 commod.
7) Thibaut Theorie der log. Auslegung §. 18.— Meine Eröri. Abth. I.
S. 18
8) Vgl. Puchta Vorl. a. a. O.
§. 2 quibus modis re cont. obl. (3, 15).
10)
Fr. 5 §. 3, 4, 7, fr. 10 pr., fr. 18 pr., fr. 23 commod.
11)
Fr. 10 pr. eod.
12) Fr. 5 §. 2, 4, 5, 9, 15 eod.
13)
Fr. 18 §. 3, fr. 22 eod.
14) Fr. 18 pr. eod. Nach Analogie der Societas. Hasse die Culpa 2,
Ausg. S. 367.
15) Fr. 5 §. 10, fr. 10 §. 1 eod.
10)
Fr. 18 §. 2 eod.
17) Fr. 18 §. 4 eod. — Nicht entgegen C. 4 eod. (4, 23). Glück a. a.
O. XIII. S. 464.