Anhang.
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Zweitklassige Verblendsteine müssen mindestens
eine gute Seite haben; jedoch müssen zwei Drittel
des Quantums eine gute Kopfseite und ein Drittel
eine gute Läuferseite haben; d. h. diese Steine
werden nach Kopf und Läufern sortirt geliefert.
Schwache Farbennuancirungen, kleine Kühlrisse
sind hierbei gestattet.
§ 17.
Vereinbarte Lieferfristen für besonders anzu
fertigende Formsteine beginnen mit dem Tage,
welcher auf die Uebergabe der Detailzeichnungen
an den Verkäufer folgt, und gelten als erfüllt, wenn
die Waare dem Frachtführer bis 6 Uhr Abends
des letzten Tages der Frist übergeben ist.
§ 18.
Der höchstzulässige Bruch beträgt bei Hinter
mauerungssteinen 5%, bei Hartbrandsteinen, Klin
kern und Rathenower Steinen 3%, bei Verblend
steinen 2%.
§ 19.
Wenn der Käufer mit der Abnahme der Waare
in Verzug ist, so hat der Verkäufer das Recht, die
Waare für Rechnung des Käufers an einem sicheren,
geeigneten Orte zu hinterlegen, oder sie nach vor
heriger Androhung öffentlich versteigern zu lassen
(Handelsgesetzbuch § 373).
Der Verkäufer hat dem Käufer 48 Stunden
vor der Ausübung seines Rechtes anzuzeigen, von