Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr ([Hauptbd.])

Anhang. 
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Zweitklassige Verblendsteine müssen mindestens 
eine gute Seite haben; jedoch müssen zwei Drittel 
des Quantums eine gute Kopfseite und ein Drittel 
eine gute Läuferseite haben; d. h. diese Steine 
werden nach Kopf und Läufern sortirt geliefert. 
Schwache Farbennuancirungen, kleine Kühlrisse 
sind hierbei gestattet. 
§ 17. 
Vereinbarte Lieferfristen für besonders anzu 
fertigende Formsteine beginnen mit dem Tage, 
welcher auf die Uebergabe der Detailzeichnungen 
an den Verkäufer folgt, und gelten als erfüllt, wenn 
die Waare dem Frachtführer bis 6 Uhr Abends 
des letzten Tages der Frist übergeben ist. 
§ 18. 
Der höchstzulässige Bruch beträgt bei Hinter 
mauerungssteinen 5%, bei Hartbrandsteinen, Klin 
kern und Rathenower Steinen 3%, bei Verblend 
steinen 2%. 
§ 19. 
Wenn der Käufer mit der Abnahme der Waare 
in Verzug ist, so hat der Verkäufer das Recht, die 
Waare für Rechnung des Käufers an einem sicheren, 
geeigneten Orte zu hinterlegen, oder sie nach vor 
heriger Androhung öffentlich versteigern zu lassen 
(Handelsgesetzbuch § 373). 
Der Verkäufer hat dem Käufer 48 Stunden 
vor der Ausübung seines Rechtes anzuzeigen, von
	        
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